Hauptantrag

Wenn Sie noch kein Bürgergeld bezogen haben oder Ihr Leistungsbezug länger als 6 Monate zurückliegt, müssen Sie einen Neuantrag stellen.

Die Antragstellung kann online, persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.

Nach der Antragstellung werden Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch eingeladen. Dieses erfolgt ausschließlich terminiert.

Während dieses Gespräches werden Ihnen die für Ihre Verhältnisse notwendigen, oder die noch fehlenden Antragsunterlagen ausgehändigt und Ihre Fragen zu diesem Antrag qualifiziert und ausführlich beantwortet.

Mit den Antragsunterlagen werden alle benötigten Daten erhoben, die für die Entscheidung über Ihren Antrag wichtig sind.

Nur die Vorlage der vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen und die vollständige Vorlage der in diesem Zusammenhang benötigten Unterlagen kann zu einer schnellen und abschließenden Entscheidung Ihres Antrages führen.

Nutzen Sie ggf. zum Ausfüllen der Antragsunterlagen die Ihnen zur Verfügung stehenden Ausfüllhinweise.

Bescheiderklärer 

Zum besseren Verständnis Ihres Bewilligungsbescheides kann Ihnen das Erklärvideo zum Arbeitslosengeld II Bescheid helfen.

Weitere detaillierte Informationen können Sie auch dem Musterbescheid zum Arbeitslosengeld II entnehmen.

Ihre Bescheide und Schreiben können Sie online unter Ihrem Benutzerprofil bei www.jobcenter.digital einsehen.

Neuantrag