Fördermöglichkeiten

Individuelle Fördermöglichkeiten und Eingliederungsleistungen auf einen Blick

Vermittlungsbudget

Für die Anbahnung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (oder Ausbildung) gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten für Vorstellungsgespräche
  • Kosten für tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Pendelfahrten)
  • Kosten für doppelte Haushaltsführung
  • Umzugskosten
  • Kosten für Arbeitsmittel/ Arbeitskleidung
  • u.a.

Wichtig: Auf die Bewilligung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch, da diese sich immer nach dem individuellen Unterstützungsbedarf richtet.

Beantragen Sie die Leistungen, bevor die Kosten entstehen. 

Einstiegsgeld

Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer hauptberuflichen Selbständigkeit können Sie Einstiegsgeld erhalten. Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Es wird erbracht, wenn dies der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient und durch die Einkünfte der aufgenommenen Beschäftigung bzw. Selbständigkeit die Hilfebedürftigkeit perspektivisch beendet wird.

Wichtig: Auf die Bewilligung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch, da diese sich immer nach dem individuellen Unterstützungsbedarf richtet.

Beantragen Sie das Einstiegsgeld, bevor Sie eine Tätigkeit aufnehmen. 

Maßnahme bei einem Arbeitgeber

Die sogenannte Probearbeit kann von uns gefördert werden und dient neben der Arbeitserprobung auch der Kenntnisauffrischung. Anfallende Kosten, wie z.B. Fahrten zum Arbeitsplatz oder Kosten der Kinderbetreuung, werden von uns übernommen.

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung

Wir fördern auch eine Teilnahme an folgenden Maßnahmen, die Ihre berufliche Eingliederung unterstützen:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit,
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.

Maßnahmen, die über das Jobcenter Helmstedt angeboten werden

Coaching für Erziehende

  • Vorrangiges Ziel ist es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Alleinerziehende und Erziehende mit mindestens einem Kind im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung intensiv zu aktivieren und damit an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Mit der Teilnahme an der Maßnahme Coaching für Erziehende werden die Kunden durch aktives Fördern unterstützt.

Flyer Coaching für Erziehende (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kundencoach

  • In der Maßnahme werden die Teilnahmer an den Ausbildungs-und Arbeitsmarkt herangeführt. Dabei weden Vermittlungshemmnisse, festgestellt, verringert oder beseitigt. Darüber hinaus werden Kontakte zu Arbeitgebern hergestellt, mit dem Ziel einer betrieblichen Erprobung bzw. einer Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung.

Flyer Kundencoach (PDF, 116KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Intensivcoach

  • Ziel ist es, Kunden individuell zu aktivieren, zu fördern, zu trainieren und in den regionalen Arbeits-und Ausbildungsmarkt zu integrieren. Schwerpunkt der Maßnahme soll die individuelle Begleitung und ein intensives Einzelcoaching sein.

Flyer Intensivcoaching (PDF, 361KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Mobiles Coaching

  • Ziel der Maßnahme ist es in einem ganzheitlichen Ansatz die Teilnehmer an den Ausbildungs-und Arbeitsmarkt heranzuführen. Schwerpunkt der Maßnahme soll die individuelle Begleitung und intensives Einzelcoaching sein. Die aufsuchende Sozialarbeit auch in Verbindung mit dem Beratungsbus soll einen wesentlichen Bestandteil darstellen.

Flyer Mobiles Coaching (PDF, 159KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Jobcoach

  • Die Maßnahme soll die Teilnehmer durch individuelles Bewerbercoaching im Bewerbungsprozess unterstützen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, sich eigenständig und erfolgreich unter Nutzung des Bewerbungsmanagements in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit auf dem allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu bewerben.
    Dabei sollen ihre Eigenbemühungen gefordert und gefördert sowie eine nachhaltige Stärkung der Eigeninitiative erreicht werden.
    Darüber hinaus soll eine Ergänzung durch Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit anschließender Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme erfolgen.

Flyer Jobcoaching (PDF, 201KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben Sie die Möglichkeit, private Arbeitsvermittler einzuschalten, die Sie bei der Suche nach offenen Stellen und Arbeitgebern unterstützen. Den Gutschein gibt es bei Ihrer Vermittlungsfachkraft. Sie erklärt Ihnen auch weitere Inhalte und Möglichkeiten des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins.

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Berufliche Qualifizierungen erhöhen die Vermittlungschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und dienen der dauerhaften beruflichen Eingliederung. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung kann erfolgen, wenn diese notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder wenn Sie noch keinen Berufsabschluss erworben haben. Gemeinsam wird erarbeitet, welche Art der Weiterbildung für Sie zielführend ist. Liegen die Fördervoraussetzungen vor, erhalten Sie von uns einen Bildungsgutschein.

Die im Rahmen der beruflichen Weiterbildung notwendigen Kosten für die Maßnahme und die zusätzlich anfallenden Kosten, wie z.B. Fahrkosten oder Kosten der Kinderbetreuung, werden im Rahmen der Förderung übernommen.

Das Online-Erkundungstool New Plan inspiriert Sie zu neuen beruflichen Wegen und zeigt Ihnen Möglichkeiten für Ihre Entwicklung oder Weiterbildung im Job!

Bürgergeldbonus ***entfallen***

Der Bürgergeldbonus wurde ab dem 28. März 2024 aufgehoben. Dies bedeutet, dass es dann keinen Bürgergeldbonus mehr gibt. Wer allerdings eine solche Weiterbildung bereits angefangen hat oder diese noch während der Gültigkeit von seiner Integrationsfachkraft im Jobcenter bewilligt bekommen hat, erhält den Bürgergeld-Bonus bis zum Abschluss der Maßnahme!

Der Bürgergeldbonus wurde ab 01.07.2023 pauschal in Höhe von 75 € pro Monat bei der Teilnahme an folgenden Maßnahmen gewährt:

  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach §§ 81 und 82 des Dritten Buches sowie nach § 49 Absatz 3 Nummer 4 des Neunten Buches mit einer Mindestdauer von acht Wochen, für die kein Weiterbildungsgeld nach § 87a Absatz 2 des Dritten Buches gezahlt wird,
  • berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach § 51 des Dritten Buches sowie § 49 Absatz 3 Nummer 2 des Neunten Buches,
  • Maßnahmen in der Vorphase der Assistierten Ausbildung nach § 75a des Dritten Buches in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3,
  • Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16h Absatz 1.
Weiterbildungsgeld

Das Weiterbildungsgeld wird ab 01.07.2023 pauschal in Höhe von 150 € im Monat bei der Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung gezahlt.

Der Teilnehmende muss vorher arbeitslos sein oder aufstockende Leistungen nach dem Bürgergeld beziehen.

 Für folgende Maßnahme wird das Weiterbildungsgeld gezahlt:

  • Umschulung bei einem Träger in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Betriebliche Einzelumschulungen in Berufen nach BBiG/HwO
  • Weiterbildung mit zertifizierten Teilqualifikation
  • Vorbereitungslehrgänge auf Externen-Schulfremdenprüfung
  • Rehaspezifische Weiterbildungen mit Abschluss
  • Vorbereitungsmaßnahmen auf rehaspezifische Weiterbildungen mit Abschluss


 

Möchten Sie eine der Förderleistungen beantragen?

Sprechen Sie uns an!

Nutzen Sie bitte eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten:

 

- Telefonisch               05351/ 522 - 400 (Service-Center/ kostenfrei)

- E-Mail                        Jobcenter-Helmstedt@jobcenter-ge.de

Alternativ können Sie uns auch über die Internetseite www.jobcenter.digital erreichen, in dem Sie das Online Postfach nutzen.