Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter <www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Hameln-Pyrmont> veröffentlichte Webseite.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test, der im Juli 2020 durchgeführt wurde.
Als Ergebnis der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen zur Zeit teilweise vereinbar.
Noch nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugängliche Inhalte sind insbesondere:
- Datentabellen
In Datentabellen fehlen teilweise Strukturen und Auszeichnungen. - Videos
Videos enthalten keinen Untertitel. - PDF-Dokumente
- Abkürzungen und Akronyme
Nicht alle Abkürzungen und Akronyme sind technisch gekennzeichnet
Bedienelemente, wie die Sortier-Auswahl, Tab- und Akkordeonsteuerung, sind grundsätzlich nutzbar, entsprechen jedoch nicht immer vollständig den erwarteten Bedienkonzepten.
Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant und wird schrittweise durchgeführt.
Umfassende Informationen zu den Themen:
Arbeitslos und Arbeit finden, Grundsicherung, Statistik, ...
erhalten Sie barrierefrei auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit.
Leichte Sprache - Website Bundesagentur für Arbeit
Gebärdensprache - Website Bundesagentur für Arbeit
Hier ist die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache eingestellt. In Gebärdensprache ist die Erklärung noch in Arbeit.
Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28. Juli 2020 erstellt und zuletzt am 21. September 2020 aktualisiert.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?
Nutzen Sie unser Kontaktformular.
Post-Anschrift
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefonnummern
Für Arbeitnehmer: 0800 4 5555-00 (kostenfrei)
Für Arbeitgeber: 0800 4 5555-20 (kostenfrei)
Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie
Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundeseine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: Internetseite der Schlichtungsstelle
Post-Anschrift
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de