Geldleistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts
Zu dem Grundsatz des Förderns und Forderns, der das Zweite Buch Sozialgesetzbuch - SGB II prägt, gehören neben der Beratung und Förderung einer Integration in eine Arbeit die Sicherung des Lebensunterhalts. Diese Sozialleistung - Arbeitslosengeld II und Sozialgeld - stellt stets eine individuelle Hilfe dar, die Ihre persönlichen Umstände - soweit gesetzlich möglich - berücksichtigt und muss beantragt werden.
Sollten Sie erstmals diese Hilfen beantragen, lesen Sie bitte die Hinweise hierzu unter "Erster Kontakt".
Beachten Sie bitte, dass zurzeit Sonderregelungen zur persönlichen Meldung und der der vereinfachten Antragstellung bestehen.
Das SGB II spricht von Bedarsgemeinschaften mit erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten - klassisch übersetzt eine Familie mit Kindern. Das können natürlich auch Partnerschaften bzw. Lebensgemeinschaften und die darin lebenden Kinder sein. Jede Bedarfsgemeinschaft muss einen Vertreter gegenüber dem Jobcenter aus der Bedarfsgemeinschaft benennen.
Für diese Bedarfsgemeinschaft mit den einzelnen Mitgliedern wird Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (für nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte) gewährt. Dies setzt sich zusammen aus den Regelbedarfen, den Mehrbedarfen und den Kosten für Unterkunft und Heizung.
Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Broschüre "Einfach erklärt".