Umzug / Zuzug

Sie wollen umziehen? Innerhalb des Landkreises Hameln-Pyrmont? Oder wollen Sie aus einem anderen Landkreis bzw. Stadt in den Landkreis Hameln-Pyrmont ziehen?

Hier erfahren Sie, was zu beachten ist - bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben:

Generell gilt: Bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben holen Sie sich bitte eine Mietzusicherung des Jobcenters ein. 

Umzug

Wenn Sie umziehen möchten, sprechen Sie vorher mit uns: Telefon 05151 7815 777

Wichtige Hinweise für Ihren Umzug

Notwendiges Arbeitspaket bei:

Umzug innerhalb des Landkreises Hameln-Pyrmont

Wegzug aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont

Zuzug

Wenn Sie aus einem anderen Landkreis / einer anderen Stadt in den Landkreis Hameln-Pyrmont ziehen wollen, sprechen Sie vorher mit Ihrem noch für Sie zuständigen Jobcenter und anschließend mit uns - Telefon 05151 7815 777

Wichtige Hinweise für Ihren Zuzug

Notwendiges Arbeitspaket bei:

Zuzug in den Landkreis Hameln-Pyrmont

Warum wollen Sie ausziehen?

Jeder Umzug kostet Geld. Das Jobcenter bezahlt den Umzug, wenn er notwendig ist. 

Wenn das Jobcenter Sie zum Umzug auffordert oder der Umzug aus anderen wichtigen Gründen notwendig ist (z.B. Arbeitsaufnahme außerhalb des Tagespendelbereichs, Familienzuwachs oder Kündigung des bisherigen Vermieters), übernimmt das Jobcenter die Kosten dieses Umzugs nach erfolgter Zusicherung - s. Hinweise zum Um-/Zuzug.

Maßgeblich für eine Zusicherung sind neben dem Grund für den Umzug die Höhe der Gesamtmiete und die Heizkosten sowie dei Größe der neuen Wohnung. Die jeweiligen Angemessenheitsgrenzen dürfen diese nicht übersteigen.

Umzugskosten

Wenn eine Zusicherung zum Umzug vor Abschluss des Mietvertrages erteilt worden ist, kann das Jobcenter Sie mit einer Beihilfe für die Anmietung eines Fahrzeugs, sowie einer Aufwandsentschädigung für Ihre Umzugshelfer unterstützen. Die Kostenübernahme für ein Umzugsunternehmen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, da Ihr Umzug grundsätzlich mit Hilfe der Familie, von Freunden oder Bekannten organisiert werden soll.

Kaution

Das Jobcenter kann ein Darlehen für die Kaution gewähren, sofern es Ihnen nicht möglich ist, die Kosten selbst zu tragen. Das Darlehen würde durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des Regelbedarfs der Darlehensnehmer getilgt. Wenn Ihnen die Kaution für die alte Wohnung zeitnah ausgezahlt wird, können Sie diese für die neue Wohnung einsetzen.

Wichtig für unter 25-jährige:

Sie wohnen in der elterlichen Wohnung und wollen ausziehen? Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, können Kosten hierfür nur in Ausnahmefällen  (Arbeitsaufnahme, besondere Härten) gewährt werden. Das jeweils zuständige Jobcenter entscheidet darüber. In manchen Fällen wird das Jugendamt in die Entscheidung einbezogen.

Ohne eine vorherige Zusicherung Ihres Jobcenters werden keinerlei Kosten übernommen. Diese Regelung gilt bei einem erstmaligen Auszug aus der elterlichen Wohnung.