Regelbedarf

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.

Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist.

Regelbedarfssätze monatlich, gültig ab 01.01.2023

voller Regelbedarf:   502,00 €

Regelbedarf für volljährige Partner:  je 451,00 €  

Kinder, die jünger als 6 Jahre sind:  318,00 €

Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren: 348,00 €

Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren bis 17 Jahren:  420,00 €.

Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen oder Personen zwischen 15 und unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umgezogen sind, erhalten 402,00 €.

Junge Erwachsene, die 25 Jahre und älter sind, müssen einen eigenen Antrag auf Bürgergeld stellen, unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohnen.

Personen, die in einem eigenen Haushalt leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft (BG), wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind.

Zusatzinformationen

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