Bildung und Teilhabe
Mit dem "Starke Familien Gesetz" gilt ein Antrag auf Förderung direkt mit der Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen als gestellt - Ausnahme ist die Lernförderung. Für diese ist weiterhin eine Antragstellung notwendig.
Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, der beim Jobcenter geltend gemacht werden kann. Wichtig hierbei ist die vorherige Antragstellung, wenn Lernförderung erforderlich ist.
Was ist in dem Paket?
- Mittagessen für Kinder, die Kitas oder Schulen besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden.
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf bestätigen.
- Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder Gebühren für die Musikschule von monatlich bis zu 15 Euro.
- Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden. Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher neben den Leistungen Bildung und Teilhabe erstattet.
- Schulbedarf – pauschal für Lernmaterialien wie Stifte, Hefte, Blöcke und Arbeitshefte jeweils im August mit 103 Euro und im Februar mit 51,50 Euro eines Schuljahres.
- Fahrten zur Schule für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Schulklasse 11) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
Was gibt’s für was?
- 156,00 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 104 Euro im ersten und 52,00 Euro im zweiten Schulhalbjahr. (Beträge ab 01.01.2022)
- 15 Euro monatlich fürs Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit.
- Übernahme der Kosten für ein Mittagessen täglich in der Schulkantine oder in der Kindertageseinrichtung.
- Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita.
- Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen. Übernommen werden Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren.
Die Kosten für die Schülerbeförderung ab der 11. Klasse zur nächstgelegenen Schule können insgesamt übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist, die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Es wird nur die kostengünstigste Fahrkarte übernommen.
Infos und Bescheinigung zur Antragstellung für einen Zuschuss zum Kauf von PC / Laptop,... fürs Homeschooling
Für Kinder von Eltern, die nicht Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen (also keine Leistungen vom Jobcenter erhalten), ist Ansprechpartner der jeweils zuständige Landkreis (ggf. auch die Stadt).
Das braucht das Jobcenter:
Welche Leistungen benötigt das Kind? Bitte als Anlage dem AlgII-Antrag beifügen oder bei Bedarf einreichen.
Bei Antrag auf Lernförderung: Die jeweilige Schule muss bescheinigen, dass eine Förderung notwendig ist.