Bürgergeld

Bürgergeld können alle erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten.

Das Bürgergeld ist eine Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt.

Das Bürgergeld setzt sich zusammen aus den Regelbedarfen und den Kosten für Unterkunft und Heizung.

Zusätzlich können Mehrbedarfe sowie einmalige Leistungen gewährt werden.

Die Anschaffung von Computern oder Tablets fürs Homeschooling kann unter bestimmten Vorraussetzungen mit Zuschuss oder Darlehen unterstützt werden.

Infos Zuschuss Homeschooling

Das Bürgergeld wird an den Bevollmächtigen der Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt.

   s. hierzu erster Kontakt.

An den bzw. die Bevollmächtigte richtet sich immer der Bewilligungsbescheid sowie die Änderungsbescheide. Aufgeführt sind in den Bescheiden jeweils alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Individuell für jedes Mitglied sind darin die einzelnen Beträge und Leistungen ausgewiesen.

Dadurch sind die Bescheide meist sehr umfangreich. Hier erhalten Sie erläuternde Informationen:

Video "Bewilligungsbescheid"

Musterbescheid

Antragsformulare und Merkblätter

Zusatzinformationen

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