Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
Arbeitslosengeld II - Alg II - können alle erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten.
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt.
Sozialgeld: Nicht erwerbsfähige Leistungsbedürftige erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt. Sozialgeld erhalten z.B. Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft.
Das Alg II setzt sich zusammen aus den Regelbedarfen und den Kosten für Unterkunft und Heizung. Zusätzlich können Mehrbedarfe sowie einmalige Leistungen gewährt werden. Alg II wird an den Bevollmächtigen der Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt.
An den bzw. die Bevollmächtigte richtet sich immer der Bewilligungsbescheid sowie die Änderungsbescheide. Aufgeführt sind in den Bescheiden jeweils alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Individuell für jedes Mitglied sind darin die einzelnen Beträge und Leistungen ausgewiesen.
Dadurch sind die Bescheide meist sehr umfangreich. Hier erhalten Sie erläuternde Informationen: