Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Jobcenter zahlen Grundsicherungsleistungen für erwerbsfähige geflüchtete Menschen aus der Ukraine und deren Kinder.
Hierzu müssen ein Antrag gestellt werden sowie bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Kurze Infos zur Antragstellung und zum Anspruch auf Leistungen:
Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung (beziehungsweise eine durch die Ausländerbehörde ausgestellte Ersatzbescheinigung, sofern diese bis zum 31. Mai 2022 ausgestellt wurde). Außerdem müssen die weiteren Voraussetzungen für die Grundsicherungsleistungen erfüllt sein.
Um Ihren Anspruch auf Grundsicherung zu überprüfen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Sie haben mehrere Möglichkeiten dazu:
- online oder
- Sie füllen einen Antrag aus und geben ihn bei uns ab oder
- Sie lassen sich einen Termin zur Antragstellung geben unter 05151 7815 777.
Wichtig für die Antragstellung: ein eigenes Bankkonto und die Auswahl der Krankenkasse, bei der Sie sich in Deutschland anmelden wollen.
Hilfe zur Antragstellung: Ausfüllhinweise in ukrainisch
Hier gibt es umfassende Infos:
LandingPage der Bundesagentur für Arbeit.
Erklärvideos zu den Anträgen stehen auch in ukrainisch zur Verfügung. Über das Flaggensymbol am Video kann die Sprache ausgewählt werden.
regionale Infos: