Förderung
Die Grundgedanken des Förderns und Forderns prägen das Zweite Buch Sozialgesetzbuch - SGB II:
"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können."
Damit dies gelingt, bietet das Gesetz die unterschiedlichsen Hilfestellungen. Dies sind unter anderen:
- Förderung der beruflichen Weiterbildung - FbW
- Förderung nach dem Teilhabechancengesetz
- Sprachförderung
- Arbeitsgelegenheiten - AGH
- aktivierende Angebote
- Leistungen zur Arbeitsaufnahme
- begleitendes Coaching
- Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber
- kommunale Eingliederungsleistungen (spezifische externe Beratungsangebote)
Oft verhindern persönliche Probleme einen Einstieg in einen Job. Im Rahmen einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit sind Hilfeleistungen für die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, der Schuldnerberatung, der psychosoziale Betreuung sowie der Suchtberatung möglich.
Individuelle Beratung erhalten Sie durch Ihren persönlichen Ansprechpartner.
In unserer WerkakademieTeam Arbeit unterstützen unsere Fachkräfte aktiv bei der Arbeitsplatzsuche.