Förderangebote
Die Grundgedanken des Förderns und Forderns prägen das Zweite Buch Sozialgesetzbuch - SGB II:
"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können."
Damit dies gelingt, bietet das Gesetz die unterschiedlichsen Hilfestellungen. Dies sind unter anderen:
- Förderung der beruflichen Weiterbildung - FbW
- Sprachförderung
- Arbeitsgelegenheiten - AGH
- aktivierende Angebote
- Leistungen zur Arbeitsaufnahme
- begleitendes Coaching
- Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber
Oft verhindern persönliche Probleme einen Einstieg in einen Job. Im Rahmen einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit sind Hilfeleistungen für die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, der Schuldnerberatung, der psychosoziale Betreuung sowie der Suchtberatung möglich.
Individuelle Beratung erhalten Sie durch Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Zum 01.01.2019 ist das 10. SGB II-Änderungsgesetz - Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz können wir Menschen, die seit langem Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen und ohne besondere Unterstützung absehbar nur wenig Chancen auf Aufnahme einer Beschäftigung haben, wieder eine Perspektive eröffnet. Für Arbeitgeber bietet das Gesetz ein attraktives Förderpaket mit Lohnkostenzuschüssen, guter Vorbereitung, individueller Förderung und beschäftigungsbegleitendem Coaching durch das Jobcenter.
Überblick über die Fördermöglichkeiten des neuen Gesetzes