Ihr Jobcenter vor Ort

Durch eine Änderung des Grundgesetztes wurde die Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen auf eine neue Grundlage gestellt. Die bisherige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ging am 01. Januar 2011 in eine gemeinsame Einrichtung mit der Bezeichnung "Jobcenter Landkreis Göppingen" über. 

Dadurch wurde die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Jobcenter Landkreis Göppingen, die mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 17.12.2004 zwischen den beiden Aufgabenträgern Agentur für Arbeit Göppingen und Landkreis Göppingen zur gemeinsamen Umsetzung des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) gegründet wurde, abgelöst. 

Für die Leistungsempfänger bzw. -suchenden ändert sich dadurch jedoch nichts. Sie haben weiterhin das Jobcenter als Ansprechpartner für alle Anliegen zum Bürgergeld, sei es für die Absicherung des notwendigen Lebensunterhaltes oder für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Hierfür kann das Jobcenter auf ein umfangreiches Arbeitsmarktprogramm zurückgreifen und steht Ihnen aktuell mit rund 160 Beschäftigten zur Verfügung. 

Folgende Ziele sind für uns von besonderer Bedeutung: 

  • Vermeiden oder Beseitigen der Hilfebedürftigkeit,
  • Erhalt, Verbessern und Wiederherstellen der Erwerbsfähigkeit,
  • Stärkung der Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach dem Grundsatz des Fordern und Förderns,
  • Sicherung des Lebensunterhalts.

Unsere Erreichbarkeit

Über unsere Hotline 0 71 61 - 97 70 751 oder 0 73 31 - 95 70 66 können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichen. (Die Telefongebühren richten sich nach Ihrem jeweiligen Anbieter.)

Unsere Öffnungszeiten

… finden Sie unter Geschäftsstellen Göppingen und Geislingen.