Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jobcenter-ge.de/goeppingen veröffentlichte Webseite.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test, der im Juli 2020 durchgeführt wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Anforderungen der WCAG 2.1 sind noch nicht vollständig umgesetzt:

Tabelle mit Angaben zu noch nicht vollständig umgesetzten Anforderungen
Anforderungen an barrierefreie Angebote nach  WCAG 2.1Nutzung mit einge- schränktem Sehver- mögen bzw. ohne Farbwahr- nehmungNutzung ohne Sehver- mögenNutzung mit einge- schränkter Handhabung oder KraftNutzung ohne bzw. mit einge- schränktem Hörver- mögenNutzung mit kognitiven Einschrän- kungen
Textalternativen
(Anforderung 1.1: Für Nicht-Text-Inhalte stehen aussagekräftige Textalternativen zur Verfügung.)
teilweise vereinbarteilweise vereinbarteilweise vereinbarvereinbarteilweise vereinbar
Zeitbasierte Medien
(Anforderung 1.2: Für zeitbasierte Medien (wie Videos) stehen Alternativen (wie Untertitel und Audiobeschreibungen) zur Verfügung.)
teilweise vereinbarteilweise vereinbarteilweise vereinbarteilweise vereinbarteilweise vereinbar
Anpassbarkeit
(Anforderung 1.3: Die Inhalte können auf verschiedene Arten dargestellt werden, ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.) 
teilweise vereinbarteilweise vereinbarteilweise vereinbarvereinbarteilweise vereinbar
Unterscheidbarkeit
(Anforderung 1.4: Die Inhalte sind leicht zu sehen oder zu hören.)
teilweise vereinbarvereinbarteilweise vereinbarvereinbarteilweise vereinbar
Tastaturerreichbarkeit
(Anforderung 2.1: Alle Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich.)
vereinbarteilweise vereinbarteilweise vereinbarvereinbarvereinbar
Navigierbarkeit
(Anforderung 2.4: Benutzenden stehen ausreichen Mittel zur Verfügung, um zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.)
teilweise vereinbarteilweise vereinbarteilweise vereinbarvereinbarteilweise vereinbar
Lesbarkeit
(Anforderung 3.1: Die Inhalte sind gut lesbar und gut verständlich.)
vereinbarteilweise vereinbarvereinbarvereinbarteilweise vereinbar
Vorhersehbarkeit
(Anforderung 3.2: Die Inhalte verhalten sich vorhersehbar.)
teilweise vereinbarteilweise vereinbarteilweise vereinbarvereinbarteilweise vereinbar
Eingabehilfen
(Anforderung 3.3: Die Fehlervermeidung und -korrektur wird ausreichend unterstützt.)
teilweise vereinbarteilweise vereinbarteilweise vereinbarvereinbarteilweise vereinbar
Kompatibilität
(Anforderung 4.1: Die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken ist gegeben.)
vereinbarteilweise vereinbarteilweise vereinbarvereinbarvereinbar

 Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt und zuletzt am 22. September 2020 aktualisiert.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?

Nutzen Sie unser Kontaktformular.

Post-Anschrift

Jobcenter Landkreis Göppingen
Mörikestraße 15
73033 Göppingen

Telefonnummer

07161 9770-750

Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie

Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundeseine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: Internetseite der Schlichtungsstelle

Post-Anschrift

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de