Bildung und Teilhabe

Worum geht es?

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf's Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Sie können daher, neben der monatlichen Regelleistung (Bürgergeld), sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Wie funktioniert das?

Für alle Bildung- und Teilhabeleistungen - mit Ausnahme der Lernförderung - ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Die Antragstellung erfolgt automatisiert im Rahmen der Antragstellung auf Bürgergeld. So verpassen Sie keine Fristen. Steht dann ein konkreter Bedarf an, reichen Sie bei uns eine Bestätigung mit den von uns zur Bearbeitung benötigten Angaben ein. Diese Bestätigungen haben Sie bereits bei der Erstantragsstellung für das Bürgergeld erhalten. Sie können diese aber jederzeit erneut persönlich abholen, schriftlich, telefonisch oder per Mail anfordern oder diese hier aufrufen und ausdrucken.

Wie wird die Leistung erbracht?

Das Abrechnungsverfahren soll so unkompliziert wie möglich gehalten werden. Entweder wird Ihnen ein Gutschein ausgestellt, den Sie dann dem Leistungsanbieter vorlegen, oder es wird direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Wenn Sie bereits selbst für die Kosten aufgekommen sind, überweisen wir Ihnen den verauslagten Betrag.

Welche Leistungen gibt es?

Ausflüge und Klassenfahrten

Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege (z. B. für das Schullandheim, den Theaterbesuch, etc.) werden auf Nachweis übernommen.

Schulbedarf

Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wie Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wird den Schülerinnen und Schülern zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt - zu Beginn des Schuljahres 116 Euro und jeweils im Februar darauf zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres 58 Euro. Die Auszahlung erfolgt automatisiert; ein Nachweis ist nicht erforderlich.

Schülerbeförderung

Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg, der zu Fuß oder mit dem Fahrrad nicht bewältigt werden kann. Fallen deswegen Aufwendungen für Schülerbeförderung an und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben auf Nachweis übernommen. Sind mehrere Kinder einer Familie auf Schülerbeförderung angewiesen, gilt ab dem dritten Kind eine grundsätzliche Kostenbefreiung für dieses und jedes weitere Kind.

Lernförderung

Bedürftige Schülerinnen und Schüler können angemessene Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann - d.h. ein nicht ausreichendes Leistungsniveau vorliegt. Dies kann unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung der Fall sein. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Lernförderung einen gesonderten Antrag benötigen und Kosten erst ab Antragsstellung geltend gemacht werden können!

Mittagsverpflegung

Wenn Schulen oder Kindertageseinrichtungen ein gemeinschaftlich eingenommenes Mittagessen anbieten, können die Kosten für Schüler, Schülerinnen und Kinder, die die Kindertageseinrichtung besuchen, übernommen werden.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von bis zu 15 Euro zur Verfügung, zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins, die Gebühren der Musikschule oder im Ausnahmefall auch für Ausrüstungsgegenstände wie Sportschuhe oder Musikinstrumente.
Tip: Für einkommensschwache Familien gibt es seit Januar 2019 ein neues Angebot für Göppinger BürgerInnen im Rahmen der städtischen Bonuskarte: Die Mitgliedsbeiträge für Sportvereine werden auf Antrag für die Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre übernommen. Auskünfte hierzu erteilt die Stadt Göppingen.

Hinweise:

Nachweise

Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen oder Anmeldungen auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen! Erforderliche Bescheinigungen finden Sie auch im Internet auf unserer Homepage.

Wer ist Schülerin bzw. Schüler?

Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Zusatzinformationen

Kontakt

Telefon: 0800 4 5555 00 (Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.)
Telefon: 07161 9770 751 (Die Gebühren richten sich nach Ihrem jeweiligen Anbieter.)
Fax: 07161 9770 730

E-Mail: Jobcenter-Goeppingen.BuT@jobcenter-ge-de

Vor Ort:

Jobcenter Göppingen
Mörikestraße 15
73033 Göppingen

Geschäftsstelle Geislingen:
Gutenbergstrasse 21
73312 Geislingen

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