Herzlich Willkommen beim
Jobcenter des Landkreises Göppingen
WIR SIND WEITER FÜR SIE DA! |
Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen weiterhin Informationen zu unseren Dienstleistungen sowie rund um das Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) geben. |
Informationen zur Einführung des BürgergeldesDie Einführung des Bürgergeldes ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Grundsicherung soll dadurch grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst werden. Änderungen zu folgenden Themen sind zum 01.07.2023 eingetreten:
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Hinweis zu Sofortzuschlag und Einmalzahlung:Kundinnen und Kunden des Jobcenters erhalten aufgrund des sog. Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz eine Sonderzahlung. Für leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wird ab Juli 2022 ein monatlicher Sofortzuschlag in Höhe von 20 € gewährt. Erwachsene Leistungsberechtigte erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 €, sofern sie für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialgeld haben. Die Bewilligung und Auszahlung der jeweiligen Zuschläge erfolgt automatisiert mittels separaten Bewilligungsbescheiden ab Ende Juli 2022. Eine gesonderte Antragstellung für den Erhalt der Zuschläge ist nicht erforderlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Göppingen bitten von Anfragen abzusehen. |
In den Häusern Göppingen und Geislingen gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Sollten Sie ein persönliches Gespräch benötigen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 07161/9770-750**. Sie können dazu auch unseren eService nutzen. |
Reinhard Matschi Geschäftsführer |
Termine
Beginn | Ende | Titel | Dauer | Ort |
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