Herzlich Willkommen beim
Jobcenter des Landkreises Göppingen
WIR SIND WEITER FÜR SIE DA! |
Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen weiterhin Informationen zu unseren Dienstleistungen sowie rund um das Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) geben. |
Änderung der Einkommensfreibeträge ab 01.07.2023:Bei der Anrechnung von Einkommen auf das Bürgergeld (Nachfolger von Arbeitslosengeld II) erhöhen sich die Freibeträge zum 01.07.2023. Dies kann in den aktuellen Bewilligungsbescheiden, die über den 01.07.2023 hinausgehen, technisch noch nicht dargestellt werden. Wurde Ihnen das Bürgergeld bereits über den 01.07.2023 hinaus bewilligt, erhalten Sie automatisch einen Änderungsbescheid, sobald die Anpassung erfolgt ist. Von Ihnen selbst ist nichts Weiteres zu veranlassen. |
Informationen zur Einführung des BürgergeldsDie Einführung des Bürgergeldes ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Grundsicherung soll dadurch grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst werden. Hier weiterlesen ... |
Hinweis zu Sofortzuschlag und Einmalzahlung:Kundinnen und Kunden des Jobcenters erhalten aufgrund des sog. Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz eine Sonderzahlung. Für leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wird ab Juli 2022 ein monatlicher Sofortzuschlag in Höhe von 20 € gewährt. Erwachsene Leistungsberechtigte erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 €, sofern sie für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialgeld haben. Die Bewilligung und Auszahlung der jeweiligen Zuschläge erfolgt automatisiert mittels separaten Bewilligungsbescheiden ab Ende Juli 2022. Eine gesonderte Antragstellung für den Erhalt der Zuschläge ist nicht erforderlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Göppingen bitten von Anfragen abzusehen. |
In den Häusern Göppingen und Geislingen gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Sollten Sie ein persönliches Gespräch benötigen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer 07161/9770-901**. Sie können dazu auch unseren eService nutzen. |
Ihre Anliegen und Fragen beantworten wir gerne telefonisch oder online: Hotline für Kunden: 07161 9770 751 *Das Jobcenter erreichen Sie während unseren Öffnungszeiten auch unter der Nummer: 07161 9770 901 **.Eine Antragsstellung ist postalisch, per E-Mail und telefonisch jederzeit möglich. Der Antrag kann auch in den Hausbriefkasten geworfen werden. Geben Sie immer Ihre Kundennummer, Name etc. an. (* Der Anruf ist kostenfrei. |
Reinhard Matschi Geschäftsführer |
Termine
Beginn | Ende | Titel | Dauer | Ort |
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