Bürgergeld - Die Grundsicherung

Neben den Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt können Sie auch finanzielle Leistungen zur Grundsicherung für sich und Ihre Angehörigen erhalten, sofern Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst – beispielsweise durch Annahme einer zumutbaren Tätigkeit oder den Einsatz von Vermögen/Einkommen – sicherstellen können.

Zur Sicherung des Lebensunterhalts erbringt das Jobcenter Gera folgende Leistungen:

  • Bürgergeld für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren (nach § 7a SGB II)
  • Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem/der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
  • bestimmte einmalige Leistungen bzw. Leistungen für Mehrbedarfe
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind

Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterpunkten zu dieser Seite.

Eine Übersicht mit den Änderungen ab 2023 aufgrund des Bürgergeld-Gesetzes finden sie hier.

Zusatzinformationen

Kontaktmöglichkeiten Jobcenter Gera

Telefon: 0365 / 857 - 700
Fax: 0365 / 857 - 709

Інформація для українських біженців - Informationen für ukrainische Flüchtlinge

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Online-Terminvereinbarung

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