Umzug

Falls Sie beabsichtigen, in eine andere Wohnung umzuziehen, beantragen Sie bitte vor Abschluss eines neuen Mietvertrages eine Zusicherung zur Übernahme der neuen Unterkunftskosten. Dieser Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden. 

Eine Zusicherung wir erteilt, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Falls für Ihren Umzug Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten notwendig sind, beantragen Sie diese bitte rechtzeitig. Eine Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug notwendig ist.

Sollten Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die Zusicherung nur erteilt, wenn zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen:

  • Sie aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden können,
  • der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
  • ein sonstiger ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. 

Entsprechende Nachweise sind von Ihnen einzureichen! 

Sollten Sie vor Vollendung des 25. Lebensjahres ohne vorherige Zusicherung und nicht aus o.g. Gründen aus dem elterlichen Haushalt ausziehen/umziehen, werden für die Zeit nach dem Umzug bis zur Vollendung Ihres 25. Lebensjahres keine Unterkunftskosten gewährt.

Reichen Sie zur Prüfung Ihres Umzugsanliegens den Antrag "Begründung zum beabsichtigten Umzug" und mindestens ein angemessenes Mietangebot ein.

Bei Bezug einer Wohnung ohne eigenen Hausstand kann ein Antrag für die "Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten" gestellt werden.