Schwangerschaft und Geburt

Leistungen für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sind Leistungen, die den spezifischen durch Schwangerschaft und Geburt erhöhten Bedarf bei Mutter und Kind befriedigen sollen.

Der während einer Schwangerschaft entstehende zusätzliche Bedarf einer werdenden Mutter sowie die Grundausstattung für das zu erwartende Kind sind auf Antrag in Form von Pauschalen sicherzustellen. Für die Erstausstattung an Bekleidung aufgrund Schwangerschaft beträgt die Pauschale daher:

  • Schwangerschaftsbekleidung: 100,00 EUR

Für die Erstausstattung anlässlich der Geburt eines Kindes ist folgende Pauschale zu gewähren:

  • Babyerstausstattung: 200,00 EUR

Die Pauschale für die Babyerstausstattung ist rechtzeitig, d. h. 2 bis 3 Monate vor dem errechneten Entbindungstermin zu gewähren und deckt neben dem Bekleidungs- und Hygienebedarf auch die Bettenausstattung des Kindes ab. Zusätzlich zur Pauschale für die Babyerstausstattung sind als Erstausstattung anlässlich der Geburt folgende Bedarfe zu decken:

  • Kinderwagen komplett: 100,00 EUR
  • Kinderbett mit neuer Matratze: 100,00 EUR

Liegt zwischen den Geburten zweier Kinder ein Zeitraum von weniger als 3 Jahren, so kann davon ausgegangen werden, dass die Schwangerschaftsbekleidung und Babyausstattung noch in Teilen vorhanden ist. In diesem Fall sind lediglich 50% der o. g. Pauschalen zu bewilligen.

Zusatzinformationen

Kontaktmöglichkeiten Jobcenter Gera

Telefon: 0365 / 857 - 700
Fax: 0365 / 857 - 709

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