Anspruchsvoraussetzungen
Bürgergeld ist eine Leistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es wird in der Regel an erwerbsfähige Leistungsberechtigte und den mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft ("Familie") lebenden Personen gewährt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine bedarfsorientierte, einkommens- und vermögensabhängige Fürsorgeleistung.
Anspruch auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch des Sozialbesetzbuches (SGB II) haben alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen die:
- das 15. Lebensjahr vollendet haben und noch keine Altersrente erhalten,
- in der Lage sind, zu arbeiten (also erwerbsfähig sind),
- nicht genug Geld (Einkommen und Vermögen) haben, um für den Lebensunterhalt zu sorgen (also hilfebedürftig sind) und
- in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Erwerbsfähig sind Bürgerinnen und Bürger, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
Als hilfebedürftig gilt man, wenn man den eigenen Bedarf und den seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Partner aus eigenen Mitteln nicht oder nicht ganz decken kann. Einen Leistungsanspruch haben grundsätzlich auch Kunden, die ein Gewerbe betreiben und selbständig sind.
Im Regelfall haben auch Auszubildende, Schüler und Studenten im Haushalt der Eltern einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Für sie kann aber auch ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder auf Leistungen nach dem BAföG bestehen, der in Anspruch genommen werden muss.
Keinen Anspruch auf Bürgergeld
Keine Leistungen erhalten Personen, die nicht erwerbsfähig sind, die Rente wegen Alters beziehen oder in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Diese können auf Antrag Leistungen nach dem Sozialgesetz, Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten.
Grundlagen der Berechnung
Grundlage für die Berechnung sind die Regelsätze des Bürgergeldes, die Kosten für Kalt- und Warmmiete, Alter und Anzahl der Kinder sowie Einkommen der Partnerin oder des Partners. Zudem werden die jeweiligen Lebensumstände und dadurch entstehende Mehrbedarfe berücksichtig, zum Beispiel bei Alleinerziehenden, Schwangeren, Menschen mit Behinderung oder bei Krankheit.