Angebote für Familien

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Bildung und Teilhabe

Das Bildungspaket unterstützt alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, wenn Sie
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweiten Buch (SGB II),
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII),
- Wohngeld,
- Kindergeldzuschlag,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen:

Bildungspaket: Flyer Chancen für Familien und BuT (PDF, 175KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Mit der Anlage BuT können Sie die Leistungen im Jobcenter Landkreis Freudenstadt geltend machen:
Bildung und Teilhabe - Anlage (PDF, 260KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Über den Antrag auf Lernförderung können Sie die Kostenübernahme für Nachhilfe beantragen:
Antrag auf Lernförderung (PDF, 220KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung des Bundes. Sie beziehen Kindergeld für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren und haben ein Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in Höhe von mindestens 600,00 € bei Alleinerziehenden und mindestens 900,00 € bei Paaren, dann besteht die Möglichkeit Kinderzuschlag zu erhalten. Weiterführende Informationen zum Kinderzuschlag erhalten Sie hier

Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, derzeit insgesamt 20-mal im Jahr kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Sie können den Landesfamilienpass einfach beim Bürgermeisteramt in Ihrem Wohnort beantragen.
Infos zum Landesfamilienpass

Manche Städte und Gemeinden bieten auch ein Onlineformular an.