Informationen und Hilfe für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
Die finanzielle Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgt aktuell noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuständig ist zurzeit das Amt für Flüchtlingshilfe im Landratsamt Esslingen, gerne können Sie sich bei einer Kommune melden, um Zugang zu den Informationen zu erhalten. Ab dem 1. Juni 2022 sollen Schutzsuchende aus der Ukraine mit Fiktionsbescheinigung Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, zuständig ist dann Jobcenter Landkreis Esslingen. Ohne Fiktionsbescheinigung bleibt das Amt für Flüchtlingshilfe zuständig. Informationen wie z.B. wo Sie nach Ihrer Ankunft im Landkreis Esslingen gezielt Hilfe erhalten und weiterführende Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Umfassende Informationen zur Grundsicherung in ukrainischer Sprache.
Umfassende Informationen zur Grundsicherung in deutscher Sprache.
Erklärvideos zum Antrag:
Unsere Erklärvideos helfen Ihnen, die Anträge des Jobcenters zu verstehen und richtig auszufüllen. Die Erklärvideos sind in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch verfügbar. Über das Flaggensymbol am Video können Sie die Sprache entsprechend auswählen.
Geldleistungen können Sie erst nach der offiziellen Registrierung beantragen. Die Registrierung ist wichtig, damit Sie in Deutschland arbeiten oder staatliche Hilfe bekommen können.
Geflüchtete, die bereits Leistungen nach dem AsylbewerberGesetz bekommen, erhalten ab dem 28.4.2022 automatisch durch das Jobcenter Landkreis Esslingen ein Anschreiben mit allen erforderlichen Informationen zum Arbeitslosengeld II sowie alle notwendigen Antragsunterlagen.
1. Registrierung:
Ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Pass können sich zunächst für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten. Der Aufenthalt kann von der Ausländerbehörde nochmals um 90 Tage verlängert werden.
Wichtig ist aber, dass sich alle Geflüchteten dennoch bei der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung und bei der örtlichen Ausländerbehörde persönlich melden, um eine Anlaufbescheinigung und/oder eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Für Flüchtlinge, die sich in einer der sechs Großen Kreisstädte (Esslingen, Filderstadt, Kirchheim, Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen, Ostfildern) aufhalten, ist die Stadtverwaltung zuständig. Wer sich in anderen Städten/Gemeinden aufhält, kann sich an die Ausländerbehörde des Landkreis Esslingen wenden.
2. Finanzielle Unterstützung
Bis zum 31. Mai 2022:
Im Bedarfsfall können sich Flüchtlinge nach dem 31. Mai 2022 bei der Leistungsstelle im Landratsamt (Amt für Flüchtlingshilfe) oder der Kommune melden, um Zugang zu Sozialleistungen zu erhalten.
Geflüchtete, die bereits Leistungen nach dem AsylbewerberGesetz bekommen, erhalten ab dem 28.4.2022 automatisch durch das Jobcenter Landkreis Esslingen ein Anschreiben mit allen erforderlichen Informationen zum Arbeitslosengeld II sowie alle notwendigen Antragsunterlagen.
Ab dem 1. Juni 2022 gilt:
Schutzsuchende aus der Ukraine können Arbeitslosengeld II direkt nach der Registrierung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Beratung rund um die Aufnahme einer Beschäftigung und finanzielle Unterstützung erfolgt ab dem 01.Juni 2022 durch das Jobcenter Landkreis Esslingen.
Für die Antragstellung beim Jobcenter Landkreis Esslingen ist die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs.1 Aufenthaltsgesetz notwendig.
Wichtig: Zur Antragsprüfung und Sicherstellung der pünktlichen Auszahlung der Leistungen ist der Antrag schnellstmöglich im Jobcenter Landkreis Esslingen einzureichen.
Über folgende Möglichkeiten können die Antragsunterlagen (Link Antragsunterlagen) beim Jobcenter Landkreis Esslingen eingereicht werden:
a. Digital über folgenden Link.
b. Übersenden Sie uns Ihre Anträger per E-Mail:
Standort Esslingen: Jobcenter-Esslingen.Geldleistungen@jobcenter-ge.de
Standort Nürtingen: Jobcenter-Esslingen.Nuertingen-Geldleistungen@jobcenter-ge.de
Standort Kirchheim: Jobcenter-Esslingen.Kirchheim-Geldleistungen@jobcenter-ge.de
Standort Leinfelden-Echterdingen:
Jobcenter-Esslingen.Leinfelden-Echterdingen-Geldleistungen@jobcenter-ge.de
c. Senden Sie und Ihren Antrag per Post:
Jobcenter Landkreis Esslingen, Postfach 200 163, 73712 Esslingen
Wenn beim Ausfüllen der Anträge für das Jobcenter Fragen entstehen oder Sie Unterstützung brauchen:
Unsere Erreichbarkeitszeiten, Rufnummern und E-Mailadressen erhalten Sie über unseren Erreichbarkeitsflyer auf einen Blick.
3. Hilfe im Landkreis Esslingen vor Ort
Hier finden Sie erste Informationen zu aufnahme-, leistungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragen rund um die Ukraine.
Weiterführende Informationen und Kontaktdaten zu aufnahme-, leistungs-, und aufenthaltsrechtlichen Fragen finden Sie auf der Website des Landkreis Esslingen.
4. Weitere Informationsangebote
Das Portal "Germany4Ukraine" bietet Informationen zu den Themen Asyl, Einreise, Unterkunft und Medizinische Versorgung in Deutschland. Die Informationen sind mehrsprachig auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.
Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland finden sie auf der Website des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Informationen zu "Flucht und Trauma - was können Eltern tun?" finden Sie unter folgendem Link.