Informationen zur Übertragung von Aufgaben an die Bundesagentur für Arbeit
Nach § 44b Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II werden durch das Jobcenter Landkreis Esslingen folgende hoheitliche Befugnisse an die Bundesagentur für Arbeit übertragen:
- Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen SGB II
- Ärztliche Begutachtung und Beratung SGB II
- Berufspsychologischer Service
- Berufspsychologischer Service - MYSKILLS - BERUFLICHE KOMPETENZEN ERKENNEN
- Forderungseinzug (Inkasso)
- Servicecenter SGB II
Weitere Informationen zur Übertragung der hohetlichen Befugnisse finden Sie unter folgendem Link.