Informationen zur Übertragung von Aufgaben an die Bundesagentur für Arbeit

Nach § 44b Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II werden durch das Jobcenter Landkreis Esslingen folgende hoheitliche Befugnisse an die Bundesagentur für Arbeit übertragen:

  • Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen SGB II
  • Ärztliche Begutachtung und Beratung SGB II
  • Berufspsychologischer Service
  • Berufspsychologischer Service - MYSKILLS - BERUFLICHE KOMPETENZEN ERKENNEN
  • Forderungseinzug (Inkasso)
  • Servicecenter SGB II

Weitere Informationen zur Übertragung der hohetlichen Befugnisse finden Sie unter folgendem Link.