Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jobcenter-ge.de/Esslingen veröffentlichte Webseite.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test, der im Juli 2020 durchgeführt wurde.
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Anforderungen der WCAG 2.1 sind noch nicht vollständig umgesetzt:
WCAG 2.1 | Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen bzw. ohne Farbwahrnehmung | Nutzung ohne Sehvermögen |
Textalternativen (Anforderung 1.1) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar |
Zeitbasierte Medien (Anforderung 1.2) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar |
Anpassbarkeit (Anforderung 1.3) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar |
Unterscheidbarkeit (Anforderung 1.4) | teilweise vereinbar | vereinbar |
Tastaturerreichbarkeit (Anforderung 2.1) | vereinbar | teilweise vereinbar |
Navigierbarkeit (Anforderung 2.4) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar |
Lesbarkeit (Anforderung 3.1) | vereinbar | teilweise vereinbar |
Vorhersehbarkeit (Anforderung 3.2) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar |
Eingabehilfen (Anforderung 3.3) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar |
Kompatibilität (Anforderung 4.1) | vereinbar | teilweise vereinbar |
WCAG 2.1 | Nutzung mit eingeschränkter Handhabung oder Kraft | Nutzung ohne bzw. mit eingeschränktem Hörvermögen | Nutzung mit kognitiven Einschränkungen |
Textalternativen (Anforderung 1.1) | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
Zeitbasierte Medien (Anforderung 1.2) | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar | teilweise vereinbar |
Anpassbarkeit (Anforderung 1.3) | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
Unterscheidbarkeit (Anforderung 1.4) | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
Tastaturerreichbarkeit (Anforderung 2.1) | teilweise vereinbar | vereinbar | vereinbar |
Navigierbarkeit (Anforderung 2.4) | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
Lesbarkeit (Anforderung 3.1) | vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
Vorhersehbarkeit (Anforderung 3.2) | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
Eingabehilfen (Anforderung 3.3) | teilweise vereinbar | vereinbar | teilweise vereinbar |
Kompatibilität (Anforderung 4.1) | teilweise vereinbar | vereinbar | vereinbar |
Fakultativ barrierefreie Inhalte
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass an unserem Standort in 73230 Kirchheim unter Teck, in der Paradiesstraße 25, derzeit kein barrierefreier Zugang besteht. Damit Ihre Anliegen schnellstmöglich geklärt werden können, möchten wir Sie bitten sich vorab an das Service Center (Tel.Nr.: 07021 / 7245-0) zu wenden. Für weitere Unterstützung können Sie gerne persönlich an unserem Standort in der Steingaustraße 24, in 73230 Kirchheim unter Teck, vorsprechen
- Telefonisch erreichbar sind wir für Sie über unser Service Center Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr. Sollte ein Anliegen dort nicht geklärt werden können, werden Sie von Ihrem jeweiligen Ansprechpartner bzw. Sachbearbeiter zurückgerufen.
Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28. Juli 2020 erstellt und zuletzt am 23. September 2020 aktualisiert.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?
Nutzen Sie unser Kontaktformular
Post-Anschrift
Jobcenter Landkreis Esslingen
Uhlandstraße 1
73734 Esslingen
Telefonnummern
Für Arbeitnehmer: 0711 906540 (Die Telefongebühren richten sich nach Ihrem jeweiligen Anbieter)
Für Arbeitgeber: 0711 906540 (Die Telefongebühren richten sich nach Ihrem jeweiligen Anbieter )
Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie
Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundeseine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: Internetseite der Schlichtungsstelle
Post-Anschrift
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Anforderungen an barrierefreie Angebote nach WCAG 2.1
- 1.1 Textalternativen: Für Nicht-Text-Inhalte stehen aussagekräftige Textalternativen zur Verfügung.
- 1.2 Zeitbasierte Medien: Für zeitbasierte Medien (wie Videos) stehen Alternativen (wie Untertitel und Audiobeschreibungen) zur Verfügung.
- 1.3 Anpassbarkeit: Die Inhalte können auf verschiedene Arten dargestellt werden, ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.
- 1.4 Unterscheidbarkeit: Die Inhalte sind leicht zu sehen oder zu hören.
- 2.1 Tastaturerreichbarkeit: Alle Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich.
- 2.2 Ausreichend Zeit: Für die Inhalte steht den Benutzenden ausreichend Zeit zur Verfügung, um diese zu lesen und zu benutzen.
- 2.3 Krampfanfälle und körperliche Reaktionen: Die Inhalte sind so gestaltet, dass sie nicht zu Anfällen führen können.
- 2.4 Navigierbarkeit: Benutzenden stehen ausreichen Mittel zur Verfügung, um zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.
- 2.5 Eingabemodalitäten: Für die Funktionen stehen Eingabealternativen zur Verfügung.
- 3.1 Lesbarkeit: Die Inhalte sind gut lesbar und gut verständlich.
- 3.2 Vorhersehbarkeit: Die Inhalte verhalten sich vorhersehbar.
- 3.3 Eingabehilfen: Die Fehlervermeidung und -korrektur wird ausreichend unterstützt.
- 4.1 Kompatibilität: Die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken ist gegeben.