Teilhabechancengesetz
Fördermöglichkeiten für Unternehmen zur Eingliederung von Personen im Leistungsbezug beim Jobcenter Landkreis Esslingen
Ermöglichen Sie langzeitarbeitslosen Menschen soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung.
- Sie haben eine/n neue/n Bewerber/in, dem Sie den Einstieg ins Arbeitsleben ermöglichen wollen?
- Der/die Bewerber/in bringt persönliche Hemmnisse mit, die ihm/ihr den Einstieg ins Arbeitsleben erschwert?
- Dem/der Bewerber/in fehlen Fachkenntnisse und Berufspraxis damit er/sie im neuen Job gut ankommen kann?
Das Jobcenter Landkreis Esslingen kann Sie und Ihren neuen Mitarbeiter in der Einarbeitung unterstützen. So können Sie als Unternehmen beim Jobcenter eine Förderung beantragen.
Hierbei handelt es sich um einen begrenzten Entgeltzuschuss von max. 100% für max. 5 Jahre.
Davon profitieren beide Seiten: Sie werden während der intensiveren Einarbeitungsphase entlastet und der Mitarbeiter wird beim Einstieg ins Arbeitsleben unter anderem durch eine sozialpädagogische Begleitung unterstützt.
Wichtig ist, dass der Antrag auf eine Förderung vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages von Ihnen als Arbeitgeber beim Jobcenter Landkreis Esslingen gestellt wird.
Bei Interesse melden Sie sich als Arbeitgeber beim Jobcenter Landkreis Esslingen.
Hier stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Frau Ines Winter und Frau Katharina Hansen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Tel.: 0711/90654-213
E-Mail: Jobcenter-Esslingen.THCG@jobcenter-ge.de
Jobcenter Landkreis Esslingen
Uhlandstrasse 1
73734 Esslingen
Auf eine gute Zusammenarbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Ines Winter und Katharina Hansen
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.