Arbeitsvermittlung
Eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung mit dem Ergebnis der Integration in den Arbeitsmarkt ist der ideale Weg zur eigenständigen Existenzsicherung. Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dürfen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) vom Jobcenter nur erbracht werden, wenn Hilfebedürftigkeit nicht auf andere Weise beseitigt werden kann. Es gilt daher der Grundsatz des Förderns und Forderns, jeder Leistungsberechtigte ist also in erster Linie selbst gefordert, konkrete Schritte zur Behebung seiner Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. Dazu gehören das selbständige Bemühen zur Beendigung der Erwerbslosigkeit und die aktive Mitwirkung an allen Maßnahmen, die dieses Ziel unterstützen.
Hierbei werden Sie von den Vermittlungsfachkräften des Jobcenters Landkreis Esslingen intensiv unterstützt.
In einem ausführlichen Gespräch mit dem Arbeitsvermittler/ der Arbeitsvermittlerin wird mit Ihnen gemeinsam zunächst eine Analyse Ihrer Situation durchgeführt.
Auf Basis der dabei gewonnenen Erkenntnisse wird anschließend die wahrscheinlichste Möglichkeit Ihrer beruflichen Integration besprochen und festgelegt. Dieses individuelle Ziel und der gemeinsame Weg dorthin werden in einer Eingliederungsvereinbarung verbindlich festgeschrieben. Ihre Vermittlungsfachkraft wird Sie als Ihr persönlicher Ansprechpartner bzw. Ihre persönliche Ansprechpartnerin auf diesem Weg begleiten und unterstützen. Um Sie möglichst rasch in Arbeit zu bringen, können zur flankierenden Unterstützung hierbei Leistungen zur beruflichen oder sozialen Eingliederung erbracht werden.
Schwerbehinderte und Rehabilitanden erhalten als besonders betroffene Personengruppe Beratung und Betreuung durch spezialisierte Fachkräfte.