Trägerversammlung

Das Jobcenter Emden hat als gemeinsame Einrichtung zwei Träger: die Stadt Emden und die Agentur für Arbeit Emden-Leer.

Die Trägerversammlung setzt sich zusammen aus jeweils drei Vertretungen der beiden Träger des Jobcenters Emden. Die stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertretungen werden durch den jeweiligen Träger in das Gremium entsandt.

Die Trägerversammlung bestimmt unter Beachtung der Zielvorgaben der Träger die strategischen Leitlinien und die Ziele der gemeinsamen Einrichtung.

Zu den Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung gehören nach § 44c SGB II unter anderem:

  • die Entscheidung über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung, der Verwaltungsablauf und dessen Organisation oder die Änderung des Standorts des Jobcenters
  • Beratung über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  • die Aufstellung einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personal­entwicklung
  • die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters

Näheres zum Aufgabenbereich der Trägerversammlung kann der Vorschrift des § 44c SGB II entnommen werden.