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Umzug

Eine Unterstützung bei den Umzugskosten ist nur möglich, wenn das Jobcenter Sie zum Umzug auffordert oder der Umzug aus anderen wichtigen Gründen notwendig ist.

Die Aufwendungen für die neue Unterkunft dürfen die Angemessenheitsgrenzen (siehe Unterkunfts- und Heizkosten) nicht übersteigen.

Möchten Sie innerhalb Emdens umziehen, sollten Sie vor Abschluss eines Mietvertrages über eine neue Unterkunft auf jeden Fall die Zustimmung des Jobcenters (eine sogenannte Mietzusicherung) einholen. Einen entsprechenden Antrag auf Zusicherung zum Umzug erhalten Sie auf Anfrage von Ihrem Jobcenter. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie dann bitte zusammen mit dem Mietangebot Ihres künftigen Vermieters, aus dem alle Aufwendungen für die neue Unterkunft hervorgehen, ein.

Zuzug nach Emden

Wenn Sie nach Emden ziehen möchten, ist für eine Mietzusicherung auch bereits das Jobcenter Emden als künftig für Sie zuständige Behörde verantwortlich.

Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie auf Anfrage von Ihrem Jobcenter. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie dann bitte zusammen mit dem Mietangebot Ihres künftigen Vermieters, aus dem alle Aufwendungen für die neue Unterkunft hervorgehen, ein. Über den Antrag wird innerhalb einer Woche nach Erhalt entschieden.

Eine Unterstützung bei den Umzugskosten nach Emden kann nur durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen Träger erfolgen. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an das bisher für Sie zuständige Jobcenter.

Kaution

Als Mieter/in haben Sie das Recht, die Zahlung einer etwaigen Kaution in drei Monatsraten an den Vermieter zu leisten. Oftmals besteht die Möglichkeit, die Monatsraten noch weiter aufzuteilen oder es steht Ihnen die Kaution Ihrer bisherigen Wohnung zur Zahlung der neuen Kaution zur Verfügung. Sollten Sie die Kaution nicht zahlen können, kann das Jobcenter ein entsprechendes Darlehen gewähren. Das Darlehen würde durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des Regelbedarfs der Darlehensnehmer getilgt.

Hierfür ist Ihrerseits, vor Unterzeichnung eines Mietvertrags, ein Antrag zu stellen, den Sie auf der Rückseite des Antrags auf die Mietzusicherung finden. Bitte füllen Sie diesen Antrag bei Bedarf aus. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu begründen und evtl. erforderliche weitere Unterlagen (Kontoauszüge etc.) beizufügen.

Wegzug aus Emden

Bei einem Wegzug aus Emden müssen Sie vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages die Zustimmung des am neuen Wohnort zuständigen Jobcenters zu den Aufwendungen für Ihre neue Unterkunft einholen. Beachten Sie bitte, dass am neuen Wohnort andere Angemessenheitsgrenzen als in Emden gelten können.

Eine Unterstützung bei den Umzugskosten können Sie vor dem Umzug beim Jobcenter Emden beantragen. In der Regel bekommen Sie eine Unterstützung, wenn Sie durch das Jobcenter zum Umzug aufgefordert wurden oder Sie umziehen, um zu hohe Unterkunfts- und/oder Heizkosten zu senken oder andere wichtige Gründe vorliegen, zum Beispiel, dass Sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit gefunden haben.

Umzugskosten

Grundsätzlich sollten Sie Ihren Umzug mit Hilfe der Familie, von Freunden oder Bekannten organisieren. Das Jobcenter Emden unterstützt Sie dabei ggf. mit einer Beihilfe für die Anmietung eines Fahrzeugs. Auch hier muss vor dem Abschluss des Mietvertrages die Zustimmung/Zusicherung des Jobcenters erteilt worden sein.
Voraussetzung ist die Notwendigkeit des Umzuges bzw. die Aufforderung zum Umzug durch das Jobcenter Emden.

Die Kostenübernahme für ein Umzugsunternehmen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Direktzahlung der Miete an den Vermieter

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt im Regelfall an die Bedarfsgemeinschaft. Die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen ist Aufgabe des Mieters. Auf Antrag kann eine direkte Zahlung der Mieten durch das Jobcenter an den Vermieter erfolgen. Die Miete soll durch das Jobcenter direkt an den Vermieter gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist.

Auszug unter 25-jähriger aus dem elterlichen Haushalt

Sofern unter 25-Jährige umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn das Jobcenter dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Ohne eine Zusicherung werden also für unter 25-Jährige gar keine Bedarfe für Unterkunft und Heizung anerkannt. Denn aus Sicht des Gesetzgebers ist es unter 25-Jährigen zuzumuten, bei ihren Eltern bzw. einem Elternteil zu wohnen.

Dies gilt allerdings nicht, wenn Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden können oder der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in Arbeitsmarkt erforderlich ist oder ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. In diesen Fällen haben unter 25-Jährige einen eigenen Anspruch auf Bedarfe für Unterkunft und Heizung, wenn das Jobcenter vor dem Abschluss eines Mietvertrags dem Auszug zugestimmt hat.

Bitte setzen Sie sich vor Anmietung einer Unterkunft daher mit dem Jobcenter Emden in Verbindung.