Neuanträge

Sie erhalten kein oder nur ein geringes Arbeitslosengeld? Ihr Verdienst oder Ihr Vermögen genügen nicht, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern? Dann können Sie Bürgergeld beantragen.

1. So stellen Sie den Antrag

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

Sie haben bereits Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter bezogen? Dann halten Sie bitte Ihre Kundennummer bzw. Ihre „BG-Nummer“ bereit.

Es werden von Ihnen persönliche Daten erhoben und gespeichert, die für eine Beratung zur Antragstellung erforderlich sind.

Wichtiger Hinweis:
Um Ihre Anliegen alle stets zeitnah zu beantworten und Sie unterstützen zu können, helfen Sie bitte mit: Achten Sie bitte darauf, Ihre aktuell gültige Telefonnummer anzugeben, unter der wir Sie zurückrufen können.

2. Wir beraten und unterstützen bei der Antragstellung

In einem telefonischen oder persönlichen Termin besprechen wir mit Ihnen die erforderlichen Unterlagen für eine Antragstellung und beraten Sie zu möglichen Ansprüchen. Es werden ebenfalls Daten zu Ihrem beruflichen Werdegang erfragt. Dazu gehören auch Angaben zu Ihren Angehörigen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben und somit zu Ihrer „Bedarfsgemeinschaft“ gehören können.

3. Wir beraten Sie zur beruflichen Situation

Sie und ggf. alle weiteren Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft ab Vollendung des 15. Lebensjahres erhalten einen Termin, um Ihre/n persönliche/n Ansprechpartner/in im Team „Markt & Integration“ kennenlernen. Diese/r Arbeitsvermittler/in bespricht in einem ersten Beratungsgespräch mit Ihnen Ihre berufliche Situation und Ihre Möglichkeiten für eine Arbeitsaufnahme oder Verbesserung Ihrer beruflichen Situation.

4. Sie geben Ihre Antragsunterlagen zurück

Damit wir Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten können, reichen Sie spätestens bis zum vereinbarten Termin alle vom Jobcenter angeforderten Unterlagen ausgefüllt ein.

Haben Sie bereits Zugangsdaten für das Online-Portal jobcenter.digital erhalten? Dann nutzen Sie doch diesen sicheren und schnellen Weg zur Übersendung Ihrer Unterlagen und Mitteilung von Nachrichten über unseren Postfachservice.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne über die genannten Kontaktmöglichkeiten.

5. Sie erhalten Ihren Bescheid.

Sie haben alle notwendigen Schritte getan. Die Entscheidung über den Antrag teilen wir Ihnen schriftlich mit.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Bescheid nur zugestellt werden kann, wenn Ihr Briefkasten mit Ihrem Namen beschriftet ist.

6. So geht es mit Ihren Geldleistungen weiter

Mit der Antragstellung erhalten Sie neben Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler auch eine feste Ansprechpartnerin bzw. einen festen Ansprechpartner im Leistungs-Service.

Hier werden sämtliche Änderungen in Ihren Verhältnissen und zukünftige Anträge zum Bürgergeld bearbeitet.  

Etwa sechs Wochen vor Ablauf der bewilligten Leistungen erhalten Sie ein Beendigungsschreiben mit einem Weiterbewilligungsantrag.

7. So geht es bei der Arbeitsvermittlung weiter

Unser vorrangiges Ziel ist Ihre nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung. Mit unseren Angeboten zu Beratung und Vermittlung begleiten wir Sie und Ihre Bedarfsgemeinschaft (alle Personen ab dem 15. Lebensjahr) auf diesem Weg.