Aktuelles
Ab dem 1. Januar 2023 gilt das neue Gesetz zum Bürgergeld.
Für Sie bedeutet das: Mehr Geld und zusätzliche Weiterbildungschancen.
Bestimmt haben Sie schon gehört, dass das bisherige Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) sowie das Sozialgeld im nächsten Jahr von dem neuen Bürgergeld ersetzt werden.
WICHTIG: Wenn bereits Leistungen nach dem SGB II bezogen werden, muss für das Bürgergeld kein Neuantrag gestellt werden.
Sie erhalten die Erhöhung automatisch! Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit online möglich.
Das neue Gesetz wird in zwei Schritten eingeführt.
Das ändert sich für Sie bereits zum 1. Januar 2023:
Vieles wird sich für Sie verbessern.
Es erhöhen sich die Regelsätze folgendermaßen:
Alleinstehende, Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigem Partner | 502,- € |
Volljährige Partnerinnen und Partner | 451,- € |
Volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres | 402,- € |
Kinder (14-17 Jahre), minderjährige Partner (14-17 Jahre) | 420,- € |
Kinder (6-13 Jahre) | 348,- € |
Kinder bis fünf Jahre | 318,- € |
Ab dem 1. Juli 2023 können wir Sie noch besser unterstützen und individueller fördern, denn ein Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt bei den Themen Weiterbildung und Qualifizierung. Zusammenfassung der Änderungen ab 01.07.2023.