Kosten der Unterkunft und Heizung
Der Landkreis Dahme-Spreewald ist gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 SGB II Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Zur Wahrnehmung und inhaltlichen Ausgestaltung der Aufgaben nach § 22 SGB II erließ der Landkreis Dahme-Spreewald ergänzend eine Richtlinie mit Bindungswirkung für das Jobcenter Dahme-Spreewald, auf das diese Aufgaben nach § 44b Absatz 1 SGB II übertragen sind (zur Richtlinie: KdU-Richtlinie).
Zum Zwecke der Ermittlung rechtssicherer Angemessenheitsgrenzen im Landkreis Dahme-Spreewald wurde 2021 durch das Unternehmen „Koopmann Analytics KG“, Hamburg eine empirische Mietwerterhebung durchgeführt. Der Endbericht (Stand: 10/2021) ist Grundlage für die Festlegung der Richtwerte in Anlage 1 der Richtlinie (Anlage Richtlinie).
Bitte beachten Sie im Falle eines Umzuges oder des Abschlusses eines neuen Mietvertrages
Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen, beantragen Sie bitte vorab beim Jobcenter Dahme-Spreewald einer Zusicherung, insbesondere wenn
- sich Ihre Kosten der Unterkunft ändern
- Sie Wohnungsbeschaffungs- bzw. Umzugskosten begehren
- Sie die Übernahme einer Mietkaution begehren
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt.