Leistungen
Bürgergeld wird Erwerbsfähigen nur auf Antrag gewährt. Es orientiert sich am individuellen Bedarf und setzt sich aus der Regelleistung, eventuellen Mehrbedarfen sowie den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Wichtig ist, ob man alleine lebt oder mit anderen Familienmitgliedern eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bildet.
Einkommen und Vermögen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden bei der Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt. Dies gilt auch für eheähnliche Gemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften. Einkommen sind alle Einnahmen, die während des Bewilligungszeitraumes erzielt werden. Sowohl auf Einkommen als auch auf das Vermögen entfallen bestimmte Frei- bzw. Absetzungsbeträge. In der Regel werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Das Bürgergeld ist eine Leistung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Sie wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.