Kosten der Unterkunft
Kosten für Unterkunft und Heizung
Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.
Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.
Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung allerdings nur dann ersetzt, wenn der kommunale Träger dem Auszug zugestimmt hat. Die Zustimmung erhalten Sie über den für Ihre Leistungen zuständigen Ansprechpartner.
Es muss zugestimmt werden, wenn
• die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
• der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
• ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung (Stand Mai 2023)
Die Übersicht zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach der KdU-Richtlinie der Stadt Chemnitz in der Fassung ab 01.05.2023 finden Sie hier.