Leistungen für Bildung und Teilhabe
Zuständige Leistungsträger
Wer Leistungen nach dem SGB II bezieht, kann die Leistungen für Bildung und Teilhabe direkt beim Jobcenter Chemnitz beantragen.
Alle anderen Berechtigten der Leistungen für Bildung und Teilhabe wenden sich bitte an das Sozialamt der Stadt Chemnitz. Dies betrifft folgende Personenkreise:
- Bezieher von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
- Bezieher von Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
- Bezieher von Leistungen nach dem AsylbLG
Leistungsarten
Leistungen werden erbracht für:
- eintägige Ausflüge mit Schule oder Kita
- mehrtägige Klassenfahrten und Ausfahrten mit der Kita
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- ergänzende angemessene Lernförderung
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Freizeitangebote)
Informationsblätter
Die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhaben haben wir für Sie auf zwei Informationsblättern zusammengefasst:
Informationsblatt zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen im Allgemeinen und speziell zu Leistungen für Ausflüge/Ausfahrten, Schulbedarf, Mittagsverpflegung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Informationsblatt speziell zu den Leistungen für angemessene Lernförderung und Schülerbeförderung.
Formulare
Bezieher von Leistungen nach dem SGB II nutzen bitte folgende Formulare um die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Jobcenter Chemnitz geltend zu machen:
Anlage BuT AME für Mittagsverpflegung und für Tagesausflüge
Bescheinigung BuT TA zum Nachweis von Kosten für Tagesausflüge
Anlage BuT MTF für mehrtägige Ausfahrten mit Schule oder Kita
Bescheinigung BuT MTF zum Nachweis von Kosten für mehrtägige Ausfahrten
Anlage BuT TH für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Freizeitangebote)
Anlage BuT BEF für Schülerbeförderung
Bestätigung der Schule für ergänzende angemessene Lernförderung
Zur Geltendmachung von Leistungen für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ist kein gesondertes Formular erforderlich. Hier genügt die Vorlage einer aktuell gültigen Schulbescheinigung.
Weiterführende Links
Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)