Abschaltung der Kassenautomaten

Die Bundesagentur für Arbeit / das Jobcenter Chemnitz betreibt seit 2005 Geldausgabeautomaten, damit in Arbeitsagenturen sowie in gemeinsamen Einrichtungen (gE) in Notlagen möglichst taggleich Bargeld an hilfebedürftige Leistungsempfänger/ -innen ausgezahlt werden kann.

Die Verträge zum Betrieb der Automaten laufen zum 31.01.2019 aus. Die Geldausgabeautomaten sind technisch veraltet und ein Weiterbetrieb ist nicht mehr möglich. Eine Ersatzbeschaffung erfolgt nicht. In der Arbeitsagentur Chemnitz wird der auch vom Jobcenter Chemnitz genutzte Geldausgabeautomat vorzeitig (bis 30.06.2018) abgebaut, da die notwendige ISDN-Leitung zum 30.06.2018 abgeschaltet wird.

Erforderliche Barauszahlungen von Leistungen werden deswegen ab sofort vorerst nur noch über das Zahlungsmittel ZzV-Barscheck erfolgen. ZzV-Bar ist ein Zahlungsmittel der Deutschen Postbank AG, dessen Verwendung zwischen Bundessagentur für Arbeit und Postbank gesondert vereinbart wurde.

ZzV-Barschecks dürfen nur an natürliche Personen ausgehändigt und unter Beachtung der Auszahlungsfristen kostenfrei bei Filialen der Deutschen Post AG

Postbank Filiale

Straße der Nationen 2

09111 Chemnitz

mit Bankleistungen vom Zahlungsempfänger / von der Zahlungsempfängerin eingelöst werden.

Bitte beachten Sie, dass Barschecks erst von der Postbank eingelöst werden, wenn die Auftragsdaten (Empfängername, Betrag, Auftragsnummer usw.) elektronisch zur Verfügung stehen. Nach Ausgabe eines Barschecks im Jobcenter ist die Auszahlung der Gelder bei der Postbank daher erst nach Ablauf der elektronischen Übermittlungszeit möglich. Dieser elektronische Übermittlungsvorgang kann bis zu einigen Stunden dauern und ist durch das Jobcenter nicht zu beeinflussen.

Grundsätzlich werden alle Leistungen unbar gezahlt. Kann jedoch keine Bankverbindung angegeben werden, wird die von Ihnen beantragte Leistung mittels einer „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ ausgezahlt.

Was das konkret bedeutet beziehungsweise Hinweise zur Einrichtung eines Girokontos entnehmen Sie bitte der Anlage - Hinweise zur Übermittlung der Geldleistungen, wenn die Leistung auf kein Konto überwiesen werden kann.

Anlagen:

- Infoblatt

- Hinweise zur Übermittlung der Geldleistungen, wenn die Leistung auf kein Konto überwiesen werden kann

- Auszahlung von Leistungen per Barscheck