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Arbeitsvermittlung

Bei sämtlichen Anliegen zu Beratung und Vermittlung erreichen Sie uns von:
Montag bis Donnerstag von 8:00 – 18:00 Uhr und am Freitag von 8:00 - 14:00 Uhr unter der Rufnummer 0371 567 3480
rund um die Uhr mithilfe unseres Kontaktformulares
rund um die Uhr mittels Postfachnachricht über unser jobcenter.digital

Oder buchen Sie sich Ihren Wunschtermin für eine telefonische Beratung über unseren neuen Service der Online Terminvereinbarung. Halten Sie dafür die letzten 2 Ziffern Ihrer BG-Nummer bereit.

Vermittlungsbüro 

Wir unterstützen Sie aktiv und persönlich bei der Suche nach einer passenden Tätigkeit.

Gemeinsam mit Ihnen begeben sich die Kolleginnen und Kollegen des Vermittlungsbüros auf die Suche nach passenden Arbeitsplatzangeboten und zeigen Ihnen ggf. mögliche Alternativen auf.

Erfahren Sie hier mehr: Vermittlungsbüro

Kooperationsplan

Zum 1. Juli 2023 löst der Kooperationsplan die Eingliederungsvereinbarung ab.

Er bildet damit einen „roten Faden“ für die Gestaltung des Integrationsprozesses und beschreibt im Sinne eines Fahrplans die hierzu erforderlichen und gemeinsam festgelegten Schritte.

Ist die Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Jobcenter und der/dem Leistungsberechtigten nicht möglich, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Zu diesem Verfahren beraten wir Sie gern.

Vermittlungsbudget (VB)

Wenn Sie eine Ausbildung oder Beschäftigung suchen oder beginnen, können Sie eine Förderung vom Jobcenter erhalten. Ziel ist, dass Sie sich bewerben, vorstellen oder eine Arbeit aufnehmen können, auch wenn Sie gerade nicht viel Geld haben.
Für diese Leistungen können Sie eine Kostenerstattung beantragen:

  • Bewerbungskosten
  • Mobilitätskosten
  • Kosten für Arbeitsmittel
  • Kosten für Nachweise
  • Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit
  • Ausrüstungsbeihilfe
  • Reisekostenbeihilfe
  • Fahrkostenbeihilfe
  • Trennungskostenbeihilfe
  • Umzugskostenbeihilfe

Wichtig: Den Antrag müssen Sie grundsätzlich stellen, bevor Ihnen Kosten entstehen.
Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist eine Kann-Leistung. Das bedeutet, es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit Sie die Unterstützung erhalten.

Arbeitsgelegenheit (AGH)

Eine Arbeitsgelegenheit ist eine Beschäftigung mit einem Zuverdienst. Das heißt, Sie bekommen pro gearbeitete Stunde zusätzlich Geld vom Jobcenter. Die Arbeit ist im öffentlichen Interesse, wettbewerbsneutral und zusätzlich. Nur das Jobcenter kann Ihnen eine solche Arbeitsgelegenheit anbieten.
Ziel ist es, dass Sie einen Einblick in das Arbeitsleben bekommen und so Ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten und wenn möglich steigern.

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Arbeitgeber können einen Zuschuss zu den Lohnkosten bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten. Dafür müssen Sie vor der Einstellung eines Arbeitnehmers begründen, warum der Zuschuss notwendig ist.
Der Eingliederungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit ein Arbeitgeber einen Zuschuss bekommen kann.

Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG)

Wenn Sie sich um eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle bewerben, kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber Sie um eine Probearbeit bittet. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, sind Sie verpflichtet die Probearbeit Ihrem persönlichen Ansprechpartner mitzuteilen und mit Ihm abzustimmen. Wenn für Sie eine „Maßnahme beim Arbeitgeber“ bewilligt wird, heißt das, sie können eventuell anfallende Kosten im Rahmen der Probearbeit vom Jobcenter erstattet bekommen, zum Beispiel Fahrtkosten zum Einsatzort.
Eine Maßnahme beim Arbeitgeber ist eine Kann-Leistung. Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit dem Arbeitgeber die Kosten zurückerstattet werden.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Wenn Ihr persönlicher Ansprechpartner entscheidet, dass Sie eine Förderung zur Integration in Arbeit benötigen, kann er einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Sie ausstellen. Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können unterschiedliche Angebote gefördert werden. Zum Beispiel eine Probearbeit bei einem Arbeitgeber, ein Bewerbungstraining oder eine andere Maßnahme bei einem Träger oder eine private Arbeitsvermittlung.
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Kann-Leistung. Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit Sie diesen ausgestellt bekommen.

Förderung beruflicher Weiterbildung (FBW)

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert werden, wenn die Teilnahme notwendig ist, um

  • sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern,
  • eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
  • einen fehlenden Berufsabschluss zu erlangen.

Wenn die persönlichen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, können die persönlichen Ansprechpartner Bildungsgutscheine für individuell festgestellte Qualifizierungsbedarfe aushändigen. Der Bildungsgutschein weist aus, welche Weiterbildungskosten und ob Leistungen zum Lebensunterhalt für die Dauer der Maßnahme zugesichert werden.

Zu den Weiterbildungskosten gehören die durch die
Weiterbildung unmittelbar entstehenden Kosten, wie:

  • Lehrgangskosten und Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung,
  • Fahrkosten,
  • Kosten für die erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
  • Kosten für die Betreuung von Kindern.