Vereinfachte Antragstellung

Vereinfachte Antragstellung bis zum 31.12.2022


Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft bei Neuanträgen gilt für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31.12.2022 beginnen.

Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüfen wir das Vermögen nur dann, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennen wir in der tatsächlichen Höhe an.
Nutzen Sie hierfür die Angebote (eServices) auf jobcenter.digital.

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