Informationen zum Corona-Virus

Einladungen zur Identitätsprüfung aufgrund Ihrer Erstantragstellung

Sie haben bereits eine Einladung zum Nachweis Ihrer Identität erhalten? Dann nehmen Sie diesen Termin bitte wahr!  

Die Hygienemaßnahmen im Jobcenter Chemnitz entsprechen den Hygieneauflagen. Der Termin fällt unter § 2b Satz 1 Nr. 9 der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Sofern Sie die Möglichkeit der Nutzung eines privaten Pkw haben bzw. diesen Weg mit einem zur Versorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmitteleinkauf) kombinieren können, erhöhen Sie die Kontakte in der Öffentlichkeit nicht erheblich. Sollten Sie dennoch einen wichtigen Grund zur Absage des Termins haben, lassen Sie uns dies bitte wissen.

Sie erreichen uns hierfür unter 0371 567 2220.

Sofern Sie noch keinen Termin erhalten haben oder einer Absage zugestimmt wurde, bitten wir zu beachten, dass die ID-Prüfung zwingend nachzuholen ist, um Ihre Leistungen nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – ALG II weiterhin auszahlen zu können. Sie erhalten zu gegebener Zeit eine schriftliche Einladung mit weiteren Informationen.

Weitere Informationen zum Thema erstmalige Antragstellung auf Alg II finden Sie hier.