Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn
- der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder
- eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Chemnitz hat sich neben dem Aushang der Bekanntmachung am Gebäude der Hauptdienststelle, Heinrich-Lorenz-Straße 35 für eine Veröffentlichung auf dieser Webseite entschieden.
14.04.2021 - Öffentliche Bekanntmachung für Haas, Julia
13.04.2021 - Öffentliche Bekanntmachung für Knietzsch, Uwe
22.03.2021 - Dritte Öffentliche Bekanntmachung für Schmidl, Jens Björn
22.03.2021 - Zweite Öffentliche Bekanntmachung für Schmidl, Jens Björn
22.03.2021 - Erste Öffentliche Bekanntmachung für Schmidl, Jens Björn
15.03.2021 - Öffentliche Bekanntmachung für Al Doghetschi, Aia
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