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Erhöhung der Sicherheit in den Online-Accounts

Datum 30.04.2025

Alle Kundinnen und Kunden, die Jobcenter.Digital bzw. das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit nutzen, können ab dem 29. April 2025 ausschließlich die als Mehrfaktor-Authentifizierung bekannten, sicheren Anmeldeverfahren nutzen. Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität hat für die BA oberste Priorität.

Bei allen Anmeldungen von Privatpersonen und Unternehmen im Online-Portal ist ab dem 29. April 2025 ein zweiter Faktor verpflichtend. Es stehen dabei drei Alternativen zur Verfügung:

  • Absicherung der Anmeldung über Passkey, das bedeutet eine passwortlose Anmeldung mit biometrischen Daten (zum Beispiel: Fingerabdruck, Gesichtserkennung) oder PIN
  • Absicherung der Anmeldung mit TOTP (Time-based One-Time Password), ein Einmalcode aus einer Authenticator-App
  • Absicherung der Anmeldung mit BundID, mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis (eID)

Die verpflichtende Nutzung gilt für Kundinnen und Kunden beider Rechtskreise, also der Agenturen und der Jobcenter.

Weitere Infos zu Passkey

Weitere Infos zu TOTP

Weitere Infos BundID