Erhöhung der Sicherheit in den Online-Accounts
Datum 30.04.2025
Alle Kundinnen und Kunden, die Jobcenter.Digital bzw. das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit nutzen, können ab dem 29. April 2025 ausschließlich die als Mehrfaktor-Authentifizierung bekannten, sicheren Anmeldeverfahren nutzen. Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität hat für die BA oberste Priorität.
Bei allen Anmeldungen von Privatpersonen und Unternehmen im Online-Portal ist ab dem 29. April 2025 ein zweiter Faktor verpflichtend. Es stehen dabei drei Alternativen zur Verfügung:
- Absicherung der Anmeldung über Passkey, das bedeutet eine passwortlose Anmeldung mit biometrischen Daten (zum Beispiel: Fingerabdruck, Gesichtserkennung) oder PIN
- Absicherung der Anmeldung mit TOTP (Time-based One-Time Password), ein Einmalcode aus einer Authenticator-App
- Absicherung der Anmeldung mit BundID, mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis (eID)
Die verpflichtende Nutzung gilt für Kundinnen und Kunden beider Rechtskreise, also der Agenturen und der Jobcenter.