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Wie kann ich einen Antrag stellen und wie läuft das Verfahren ab?

Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen möchten, können Sie diesen persönlich, telefonisch, schriftlich per Post, sowie online über www.Jobcenter.Digital oder die Jobcenter-App bei Ihrem Jobcenter stellen.

Für die online Antragstellung über jobcenter.digital finden Sie HIER einen Flyer als Hilfestellung, nähere Informationen finden Sie auch HIER. und direkt bei Jobcenter.Digital.

Ferner haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Antragsunterlagen in den Hausbriefkasten des Jobcenters einzuwerfen.

Ihre formlose Antragstellung wird an den/die zuständige/n SachbearbeiterIn weitergeleitet, die/der innerhalb von 48 Stunden Kontakt mit Ihnen aufnimmt. Im Rahmen des Erstgesprächs werden von Ihrem/Ihrer zuständigen SachbearbeiterIn zunächst alle weiteren notwendigen persönlichen Daten von Ihnen und den mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft * lebenden Personen erfasst und alle relevanten leistungsrechtlichen Themen mit Ihnen besprochen.

Anschließend erhalten Sie von Ihrem/Ihrer SachbearbeiterIn die besprochenen und notwendigen Antragsvordrucke ausgehändigt oder postalisch nach Hause gesendet.

Über Jobcenter.Digital finden Sie ebenfalls die für die Antragsstellung notwendigen und erforderlichen Antragsvordrucke.

Die ausgefüllten Antragsunterlagen reichen Sie bitte über einen der oben genannten Kommunikationswege, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen in Kopie wieder ein. Sofern alle relevanten Daten und Nachweise vollständig vorliegen, erfolgt zeitnah eine Bearbeitung Ihres Antrages.

* Bedarfsgemeinschaft: z. B.

  • Ehegatten, Lebenspartner
  • Kinder des Antragsstellers oder dessen Partnerin/Partners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im selben Haushalt

* Haushaltsgemeinschaft:

  • sonstige Verwandte und Verschwägerte z.B. Großeltern und Enkelkinder, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen
  • nicht verwandte Personen, die im selben Haushalt leben
  • Pflegekinder und Pflegeeltern,
  • Geschwister, soweit sie ohne Eltern zusammenleben

Zum Thema Beratung und Vermittlung erhalten Sie einen gesonderten Termin.

Damit Sie auch ihre beruflichen Wünsche und Vorstellungen mitteilen können, steht Ihnen das Arbeitspaket SGBII zur Verfügung. 

Es kann HIER heruntergeladen werden.

Das Arbeitspaket gibt uns wichtige Hinweise für ihre Arbeitssuche. Im Erstgespräch mit Ihrem/Ihrer persönlichen AnsprechpartnerIn zum Thema Beratung und Vermittlung werden diese Punkte aufgegriffen und es wird ein gemeinsamer Weg in den Arbeitsmarkt geplant.

Die Vereinbarung eines Termins zu einem persönlichen Beratungsgespräch bleibt weiterhin möglich.

Infos rund um das Thema Bürgergeld finden Sie in dieser Broschüre.