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Leistungen

Leistung

Neben den Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt können Sie auch finanzielle Leistungen zur Grundsicherung für sich und Ihre Angehörigen erhalten, sofern Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst – beispielsweise durch Annahme einer zumutbaren Tätigkeit oder den Einsatz von Vermögen/Einkommen – sicherstellen können.

Zur Sicherung des Lebensunterhalts erbringt das Jobcenter Braunschweig folgende Leistungen:

  • Bürgergeld für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren (nach § 7a SGB II)
  • Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem/der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, soweit Sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem 4. Kapitel des 12. Buches haben
  • bestimmte einmalige Leistungen bzw. Leistungen für Mehrbedarfe
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind

Das Bürgergeld wird Ihnen in dieser Broschüre einfach erklärt.