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Mitteilung von Änderungen

Grundsätzlich gilt:

Wer Sozialleistungen beantragt oder laufend bezieht, ist verpflichtet, das Jobcenter über alle Änderungen, die für den Leistungsbezug relevant sind, unverzüglich zu unterrichten.(Antragsvordrucke)

Da die Änderungen, die sich nach der Antragstellung oder Bewilligung von Leistungen ergeben können, vielschichtig sind, werden nachfolgend beispielhaft Änderungen aufgeführt, die Einfluss auf die Leistungsansprüche haben:

Auszug eines Mitglieds aus der BedarfsgemeinschaftAbmeldebescheinigung des Meldeamtes vorlegen
Zuzug eines Mitglieds in die BedarfsgemeinschaftAnmeldebescheinigung des Meldeamtes vorlegen, Antragsvordrucke einschließlich Anlagen unter Berücksichtigung des weiteren Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ausfüllen und Angaben belegen, wenn z. B. Einkommen erzielt wird
Umzug der gesamten BedarfsgemeinschaftMitteilung vor Umzug notwendig, Zusicherung des Jobcenters ist erforderlich, wenn weiterhin Leistungen bezogen werden, dann: Mietvertrag vorlegen und Höhe der Miete, Nebenkosten und Heizkosten nachweisen (z. B. Bestätigung der Vermieterin/des Vermieters), nach Umzug Meldebescheinigung vorlegen
Beantragung einer RenteMitteilung, bei welchem Träger die Beantragung erfolgt, ggf. Bestätigung des Rententrägers beifügen
Bewilligung einer RenteBewilligungsbescheid des Rententrägers
Beantragung von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld, ÜbergangsgeldMitteilung, bei welchem Träger die Beantragung erfolgt, ggf. Bestätigung des Trägers beifügen
Bewilligung von SozialleistungenBewilligungsbescheid des Trägers
UnterhaltszahlungenNachweis über die Höhe der Zahlung und das Datum des Zahlungseingangs vorlegen, z. B. Kontoauszug
SchwangerschaftMutterpass vorlegen
Aufnahme einer geringfügigen oder versicherungspflichtigen TätigkeitArbeitsvertrag, nach Erhalt Lohnabrechnung oder Einkommensbescheinigung vorlegen
Aufnahme einer selbstständigen TätigkeitVordruck EKS ausfüllen und das voraussichtliche Einkommen im Bewilligungsabschnitt schätzen
Erstattung aus LohnsteuerjahresausgleichSteuerbescheid vorlegen und nachweisen, wann die Zahlung zugeflossen ist, z. B. Kontoauszug
ErbschaftErbschein vorlegen
GewinnHöhe und Datum des Zuflusses nachweisen, z. B. durch Kontoauszug
Sonstige Einkommen wie z. B. Zinseinnahmen usw.Art und Höhe des Einkommens nachweisen und Zufluss belegen, z. B. Kontoauszug
Änderung in den persönlichen Verhältnissen, wie Heirat, Scheidung, KindesgeburtUrkunde vorlegen und ggf. Angaben im Antrag und in den Anlagen ergänzen/ ändern
Nebenkosten- und HeizkostenabrechnungenAbrechnung vorlegen
Änderung der Höhe der Miete, Nebenkosten oder HeizkostenBestätigung bzw. Abrechnung des Vermieters o. ä.

 

Wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben machen, führt dies dazu, dass Sie die unrechtmäßig erhaltenen Leistungen zu erstatten haben und dass gegen Sie ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden könnte.