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Rehabilitandinnen / Rehabilitanden und Schwerbehinderte

Reha-Ansprechstelle

  • 12 SGB IX

Gemäß § 12 SGB IX sind die Rehabilitationsträger, Jobcenter und Integrationsämter verpflichtet durch geeignete Maßnahmen die frühzeitige Erkennung des Rehabilitationsbedarfs insbesondere durch die Bereitstellung und Vermittlung von geeigneten barrierefreien Informationsangeboten zu unterstützen.

Die Ansprechstelle (§12 SGB IX) zur Unterstützung der frühzeitigen Erkennung von Rehabilitationsbedarf ist die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar. Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner im Jobcenter Braunschweig wird für Sie den Kontakt herstellen. Alternativ können Sie sich per E-Mail an Braunschweig-Goslar.Ansprechstelle-Rehabilitation@arbeitsagentur.de wenden.

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