Bildung und Teilhabe
Eltern können neben dem Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe für ihr(e) Kind(er) nach §28 Absätze 2 bis 7 erhalten.
Anträge und Vordrucke finden Sie hier.
Eltern können neben dem Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe für ihr(e) Kind(er) nach §28 Absätze 2 bis 7 erhalten.
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