Navigation und Service

Ideenwettbewerb des Jobcenters Arbeit für Bottrop

Projekt im Rahmen der freien Förderung nach §16f SGBII

Förderzeitraum: individuell – max. 12 Monate

Die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes zum 01. Januar 2023 stellt bislang eine der gravierendsten Gesetzesänderung im SGB II dar. Der Gesetzgeber entwickelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende stets weiter und passt diese flexibler - sowohl auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes, als auch auf die Bedürfnisse und Lebensumstände der Leistungsbeziehenden - an. Das Ziel, Menschen sorgfältig zu mobilisieren und zu qualifizieren steht mehr denn je im Mittelpunkt.

Das Jobcenter Arbeit für Bottrop beabsichtigt vor diesem Hintergrund im Beratungsgeschäft neue Wege zu gehen und innovative Methoden für ausgewählte Personengruppen auszuprobieren.

Grundidee:

Mit der Förderung über §16f SGB II werden definierte Personengruppen bei der Bewältigung ihrer individuellen Problemlagen in allen Lebenslagen unterstützt.  Projekte sollen ins Leben gerufen werden, um besonderen Zielgruppen schnell und terminiert eine bedarfsgerechte, individuelle Face-to-Face Beratung mit Hilfe innovativer Beratungsansätze anzubieten. Damit sollen ein Abbau der individuellen Schwierigkeiten bzw. die Anbindung an weitere Netzwerkpartner*innen gelingen und das langfristige Ziel einer grundsätzlichen Integration in Ausbildung, Arbeit und (wieder) in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland erreicht werden.

Zielgruppe:

Die Zielgruppe kann bedarfsorientiert frei definiert werden und umfasst in der Regel erwerbsberechtigte Leistungsempfänger*innen, die aufgrund ihrer individuellen Problemlagen einen erschwerten Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt finden.

Ziel:

Gegenstand der Projektförderung ist eine bedarfsorientierte Unterstützung der definierten Personengruppe von Menschen in schwierigen Lebenslagen, die durch innovative Beratungsansätze an den Ausbildungsmarkt, den Arbeitsmarkt und (wieder) in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland herangeführt werden.

Inhalt:

Gefördert werden niederschwellige Leistungen, die den Prozess, der Integration in Ausbildung oder Beschäftigung der definierten Zielgruppe unterstützen. Es muss sich um Angebote handeln, die deutlich über die gesetzlich verankerten Förderinstrumente des SGBII und SGBIII hinausgehen und sich an den folgenden Inhalten orientieren:

  • Systemische Beratung der gesamten Bedarfsgemeinschaft (Hauptbestandteil)
  • Anbindung an medizinische/psychologische Betreuung
  • Stärkung der Eigeninitiative
  • Kultursensible Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation, der Wohnverhältnisse und der finanziellen Möglichkeiten

Die Förderung beginnt individuell verhandelt und endet nach max. 12 Monaten.

Erbeten wird ein Kurzkonzept, in welchem der Projektinhalt, der Ausführungsort, die möglichen Arbeitsbereiche, das zu erwartende Ergebnis sowie die Herangehensweise skizziert wird, ergänzt um eine erste grobe Kostenkalkulation. Dieses ist an das Jobcenter Bottrop, Paßstraße 3, 46236 Bottrop, Frau Sandforth, mit dem Stichwort „Ideenwettbewerb Projekt §16f SGBII“ oder an die E-Mail-Adresse sandra.sandforth@jobcenter-ge.de zu richten.