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Service und Informationen für Arbeitgeber


Wir über uns

Eine der Hauptaufgaben und vorrangiges Ziel des Jobcenters Bottrop ist die passgenaue Vermittlung unserer Kunden in Arbeit oder Ausbildung.

Grundvoraussetzung für Erfolge am Arbeitsmarkt ist ein gutes Zusammenspiel zwischen Arbeitgebern und der Arbeit für Bottrop.

Um Ihnen als Arbeitgeber schnell und kompetent zur Seite zu stehen, wurde der Arbeitgeberservice des Jobcenters Bottrop eingerichtet.

Dieser bietet Ihnen professionelle und unbürokratische Unterstützung bei der Besetzung Ihrer freien Arbeits- oder Ausbildungsstellen.


Schnelle Vermittlung und Beratung

Sie suchen neue MitarbeiterInnen oder Auszubildende?

Wir bieten ein leistungsstarkes und engagiertes Team, das Ihre Anliegen im Rahmen der Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung schnell und unkompliziert löst.

Unsere Qualitätsstandards tragen dazu bei, dass die Bewerberinnen und Bewerber zu Ihrem Unternehmen passen und die erforderlichen beruflichen Qualifikationen mitbringen.

Qualität und Zeitnähe sind uns wichtig!

 Wir sind Ihr zuverlässiger Partner:

  • bei der passgenauen Vermittlung von Arbeitskräften und Auszubildenden
  • bei der Gewährung möglicher Einstellungshilfen (finanzielle Zuschüsse, sonstige Hilfen, etc.)
  • bei der Erstellung eines Anforderungsprofils
  • bei der Veröffentlichung Ihres Stellenangebots im Internet oder anderen Medien 

 


Finanzielle Hilfen – schnell und effektiv –

Die Vermittlung und Beratung ist nur ein Teil unseres Dienstleistungsangebots für Arbeitgeber. Erkundigen Sie sich nach finanziellen Hilfen, die eine Einstellung erleichtern oder erst ermöglichen.

Wir informieren Sie gern.

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Alle Arbeitgeber können bei Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern/innen Zuschüsse zu Löhnen und Gehältern (EGZ) zum Ausgleich von Vermittlungshemmnissen erhalten.

  • Wer kann gefördert werden?

    Alle Personen, welche bei der AfB arbeitslos gemeldet sind und tatsächlich Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten.
  • Wie lange und wie hoch kann gefördert werden?

    Die Dauer und Höhe der Förderung richtet sich nach den Vermittlungshemmnissen bzw. Defiziten, die der Bewerber für die neue Beschäftigung mitbringt und welche durch eine Förderung ausgeglichen werden sollen.
  • Wie beantragt man diese Förderung?

    Der Arbeitgeber erfragt beim Arbeitgeberservice immer vor der Einstellung, welche Fördermöglichkeiten im konkreten Fall für den Arbeitnehmer/innen angeboten werden können.

Bei einer Einstellungszusage wird der Antrag schnell und unkompliziert (auch) in einem persönlichen Gespräch entgegengenommen. Wir kommen gerne auch zu Ihnen!

 

Maßnahmen bei Arbeitgebern

Sie möchten einen neuen Mitarbeiter einstellen, sind sich aber nicht sicher, ob der vorgesehene Bewerber geeignet ist.

Wir geben Ihnen die Möglichkeit im Rahmen einer Maßnahme gem. § 45 SGB II in Ihrem Betrieb die berufliche Eigung des Bewerbers in Bezug auf die Zieltätigkeit bis zu 6 Wochen zu testen. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliedrung notwendig ist.

Wir unterstützen Sie gerne – sprechen Sie uns an!

Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Arbeitgeber, die Personen mit Behinderung beschäftigen möchten, können eine Vielzahl von Förderungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, dieses sind z.B.

  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
  • Finanzielle Unterstützung bei Ausgestaltung des Arbeitsplatzes
  • Möglichkeiten der Probebeschäftigung




Individuelle Förderung

Neben den gesetzlich normierten Förderinstrumenten haben wir die Möglichkeit - abgestellt auf die Bedürfnisse Ihres Betriebes – individuelle Leistungen zu erbringen.

Schildern sie Ihre Situation und wir finden mit Ihnen gemeinsam eine passende Lösung.

Rufen Sie uns jederzeit an!

 

Unsere  Arbeitgeber-Hotline: 02041/7764-555
E-Mail:
Jobcenter-Arbeit-fuer-Bottrop.Arbeitgeber@jobcenter-ge.de