WEBVTT 00:00:09.776 --> 00:00:16.816 Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende veröffentlichte Webseite 00:00:16.883 --> 00:00:21.671 der Bundesagentur für Arbeit: 00:00:25.125 --> 00:00:29.896 Wir sind bemüht unsere Webseiten im Einklang 00:00:30.030 --> 00:00:39.823 mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) 00:00:39.823 --> 00:00:46.045 sowie der Barrierefreien- Informationstechnik-Verordnung (BITV2.0) 00:00:46.045 --> 00:00:52.268 barrierefrei zugänglich zu machen. 00:00:53.887 --> 00:00:59.843 Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 00:01:00.593 --> 00:01:05.432 Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus 00:01:05.615 --> 00:01:14.657 §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, 00:01:14.891 --> 00:01:22.365 die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. 00:01:25.785 --> 00:01:30.457 Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen 00:01:30.523 --> 00:01:38.364 beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test. 00:01:38.782 --> 00:01:43.286 Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite 00:01:43.336 --> 00:01:49.092 mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. 00:01:49.893 --> 00:01:54.764 Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen 00:01:54.898 --> 00:01:57.150 hat für uns einen hohen Stellenwert. 00:01:57.183 --> 00:02:04.257 Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit. 00:02:06.025 --> 00:02:11.548 Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten 00:02:13.583 --> 00:02:20.456 Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? 00:02:20.540 --> 00:02:29.332 Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten? 00:02:29.415 --> 00:02:38.291 Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular in der Erklärung zur Barrierefreiheit. 00:02:39.776 --> 00:02:42.278 Schlichtungsverfahren: 00:02:44.614 --> 00:02:50.019 Wenn auch nach Ihrem Feedback an die oben genannten Kontakte 00:02:50.086 --> 00:02:54.724 keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, 00:02:54.791 --> 00:03:05.134 können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. 00:03:05.618 --> 00:03:09.272 Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, 00:03:09.355 --> 00:03:14.827 bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen 00:03:14.894 --> 00:03:24.737 und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. 00:03:26.306 --> 00:03:31.911 Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. 00:03:32.879 --> 00:03:36.983 Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 00:03:38.034 --> 00:03:42.038 Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren 00:03:42.121 --> 00:03:45.325 und den Möglichkeiten der Antragstellung 00:03:45.391 --> 00:03:50.346 erhalten Sie unter der Internetseite der Schlichtungsstelle