Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unterstützt Sie auch mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Ziel ist, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können.
Wie die Bezeichnung zeigt, ist mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, gemeint. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben.
Die Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden aus Steuermitteln finanziert. Die Höhe der Leistung ist damit nicht von einem zuvor erzielten Arbeitseinkommen abhängig, sondern davon, was Sie zum Leben mindestens benötigen und nicht selbst aufbringen können (Bedarf).
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende setzen sich aus Regelbedarfen, Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen. Zusätzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, und Pflegeversicherung übernommen oder ein Zuschuss zur privaten Kranken- oder Pflegeversicherung gewährt.
Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf gesondert im sogenannten Bildungspaket berücksichtigt.
Anspruch auf Bürgergeld haben Sie, wenn Sie
- erwerbsfähig sind
- im Alter von 15 Jahren bis zum gesetzlichen Regelrenteneintrittsalter sind,
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und
- hilfebedürftig sind.
Leistungen können Sie auch erhalten, wenn Sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben.
Um Bürgergeld zu erhalten müssen Sie vorher einen Antrag stellen. Die Formulare und Ausfüllhinweise dafür finden Sie im Download-Center.
Auf der Internetseite www.jobcenter.digital finden Sie weitere Informationen zu den finanziellen Leistungen Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, aber auch zu den Themen Arbeitsuche, Familie, Gesundheit sowie Aus- und Weiterbildung.
Unter www.jobcenter.digital finden Sie dazu u. a. folgende weitere Informationen:
Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Sozialversicherung
Der Bescheid
Einkommensfreibeträge
Freibeträge für Vermögen und Altersvorsorge